Miethai & Co.: Thermostat
Gesetz schreibt Ventile vor ■ Von Achim Woens
Eigentlich müßte es sich längst bei allen VermieterInnen herumgesprochen haben, daß bestimmte Minimalanforderungen für Umweltschutz und Energieeinsparung einzuhalten sind. Gar vom Gesetzgeber vorgeschrieben, und zwar bereits seit zehn Jahren, sind Thermostatventile an Heizkörpern.
Die alten Ventile nämlich sind lediglich dazu geeignet, die Zufuhr des Heizwassers zu unterbrechen. Untersuchungen haben ergeben, daß der Einsatz von Erfassungsgeräten zur Heizkostenverteilung in Kombination mit Thermostatventilen eine Energieeinsparung von bis zu 30 Prozent bringen kann. Die Thermostatventile haben daran einen gewichtigen Anteil.
Wo also der Vermieter entgegen den Bestimmungen des Energieeinsparungsgesetzes und der Heizungsanlagenverordnung noch keine Thermostatventile installiert hat, sollte er unter Fristsetzung aufgefordert werden, seiner Verpflichtung nachzukommen.
Tut er dies aber nicht, sollte die aufsichtführende Behörde eingeschaltet werden. In diesem Fall ist das die Bauprüfabteilung des jeweiligen Bezirksamtes. Diese muß den Vermieter dann auffordern, seiner Pflicht nachzukommen. Da es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann die Behörde gegebenenfalls mit einer Geldbuße bis zu 5000 Mark Druck machen.
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