Miethai & Co: Betriebskosten
Auf Gewerbemieter achten ■ Von Achim Woens
Hohe Wasserkosten in der Betriebskostenabrechnung können möglicherweise daher rühren, daß ein Friseurgeschäft oder eine Kneipe im Hause betrieben werden. Oft wird der höhere Verbrauch dieser Betriebe nicht getrennt erfaßt und abgerechnet. Dazu ist der Vermieter aber verpflichtet. Auch andere Betriebskostenarten, wie Müllabfuhr, Strom, Grundsteuern, Hauswart, Treppenhausreinigung und Versicherungen können gewerbebedingt höher ausfallen. Fallen für diese Positionen überdurchschnittlich hohe Kosten an, so kann vermutet werden, daß das gewerblich bedingt ist.
Doch Vorsicht: Manch eine/r hat sich schon mit der zu schnell ausgesprochenen Forderung nach Kostentrennung selbst geschadet. Denn nicht jeder Gewerbebetrieb verbraucht mehr Wasser als ein durchschnittlicher Miethaushalt. Ist beispielsweise die Hälfte der Grundfläche an eine Galerie oder wenig genutzte Büros vermietet, so spart manche/r viele blaue Scheine. Hier eine Kostentrennung durchzusetzen, wäre unklug. Auch eine schlecht besuchte große Kneipe wird die Kosten eher nach unten drücken. Also erst überschlägig nachrechnen, ob eine Kostentrennung nach Wohnen und Gewerbe wirklich Sinn macht. Das gilt natürlich auch für die anderen verbrauchsabhängigen Kostenarten, wie Strom und Müllabfuhr.
Bei den Positionen Versicherungen, Hauswart, Treppenhausreinigung und Grundsteuern ist das schon schwieriger zu beurteilen. Sind hier die Kosten überdurchschnittlich hoch, so ist eine Prüfung der Originalbelege zu empfehlen. So kann leichter abgeschätzt werden, ob beispielsweise das Treppenhaus wegen einer Arztpraxis mehr als einmal die Woche gereinigt wird. Bei hohen Grundsteuern kann der Vermieter aufgefordert werden, die Kosten nach dem Verhältnis der Jahresrohmieten (geht aus dem Einheitswertbescheid hervor) zu trennen. Besondere Risiken von Gewerbebetrieben lassen sich die Versicherer auch besonders honorieren. Hier muß der Vermieter zusammen mit dem Versicherer die Kosten auseinanderrechnen. Bei Beurteilungsunsicherheit immer zuerst die Beratung aufsuchen.
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