piwik no script img

Miethai & CoSamstags nie

Kündigung und Werktage  ■ Von Andree Lagemann

Etwas trocken ist das heutige Thema schon, aber dafür immer wieder wichtig, wenn es um die Berechnung z.B. der Kündigungsfristen geht. So muß regelmäßig eine Kündigung bis zum 3. Werktag überwiesen sein. Häufig wird die Frage gestellt, wie der Samstag in diesem Zusammenhang zu behandeln ist, ob er also als Werktag bei der Berechnung der Karenzzeit zählt oder nicht.

Die Formulierung des Werktages erfolgte ursprünglich, weil nur zwischen Sonn- und Feiertagen einerseits und Werktagen andererseits unterschieden wurde. Bei einer 6-Tage-Woche war der Werktag gleichzeitig ein Arbeitstag. Der Samstag ist bei den meisten Beschäftigten inzwischen aber kein Arbeitstag mehr. Er dient vielmehr allgemein der Freizeitgestaltung, so daß ihm in der Realität quasi eine Zwitterstellung zwischen den Sonn- und Feier- sowie Werktagen zukommt.

Inzwischen gilt daher folgendes: Wenn der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag oder Sonn- und Feiertag fällt, tritt nach § 193 BGB an seine Stelle der nächste Werktag, also zumeist der folgende Montag. Ist hingegen der Samstag nicht der letzte Tag der Frist, sondern liegt er inmitten der Karenzzeit, gibt es noch keine gesetzliche Regelung.

Allerdings macht die dreitägige Karenzzeit nur Sinn, wenn den MieterInnen für die Vorbereitung des Kündigungsschreibens oder des Überweisungsträgers tatsächlich drei volle Arbeitstage zur Verfügung stehen. Auch hier gilt also, daß der Sonnabend bei der Berechnung der Frist nicht mitzählt.

Ist z.B. der Monatserste ein Freitag, läuft die dreitägige Frist erst am folgenden Dienstag ab. Der Sonnabend wird also, unabhängig davon, ob er innerhalb der Frist liegt oder der letzte Termin ist, bei der Berechnung der dreitägigen Karenzzeit nicht berücksichtigt.

Andree Lagemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern,

Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen