Miethai & Co: Betriebskosten
Hohe Kosten gewerblich bedingt ■ Von Achim Woens
Weist die Betriebskostenabrechnung hohe Wasserkosten aus, kann dies möglicherweise daher rühren, dass ein Friseurgeschäft, eine Wäscherei oder eine Kneipe im Hause betrieben werden. Oft wird der höhere Verbrauch dieser Betriebe nicht getrennt erfasst und abgerechnet. Dazu ist der Vermieter aber verpflichtet.
Auch andere Betriebskosten wie Müllabfuhr, Strom, Grundsteuern, Hauswart, Treppenhausreinigung und Versicherungen können gewerblich bedingt höher ausfallen. Doch Vorsicht: Manch eineR hat sich mit der zu schnell ausgesprochenen Forderung nach Kostentrennung selbst geschadet. Denn nicht jeder Gewerbebetrieb verbraucht mehr Wasser als ein durchschnittlicher Miethaushalt.
Ist beispielsweise die Hälfte der Grundfläche an eine Galerie oder wenig genutzte Büros vermietet, so spart mancheR viele blaue Scheine. Hier eine Kos-tentrennung durchzusetzen, wäre höchst unklug. Auch eine schlecht besuchte große Kneipe wird die Kosten eher nach unten drücken. Also erst grob nachrechnen, ob eine Kostentrennung wirklich Sinn macht.
Das gilt natürlich auch für die anderen verbrauchsabhängigen Kostenarten wie Strom und Müllabfuhr. Bei den Positionen Versicherungen, Hauswart, Treppenhausreinigung und Grundsteuern ist es schon schwieriger zu beurteilen. Sind hier die Kosten überdurchschnittlich hoch, so ist eine Prüfung der Originalbelege zu empfehlen. So kann leichter abgeschätzt werden, ob beispielsweise das Treppenhaus wegen einer Arztpraxis mehr als einmal in der Woche gereinigt wird. Bei hohen Grundsteuern kann der Vermieter aufgefordert werden, die Kosten nach dem Verhältnis der Jahresrohmieten (geht aus dem Einheitswertbescheid hervor) zu trennen.
Besondere Risiken von Gewerbebetrieben lassen sich die Versicherer auch besonders honorieren. Hier muss der Vermieter zusammen mit dem Versicherer die Kosten trennen. Bei Beurteilungsunsicherheit immer zuerst die Beratung aufsuchen.
Achim Woens ist Jurist bei Mieter helfen Mietern,Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40
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