Miethai & Co: Zinssenkungen
Auch Mietsenkungen möglich ■ Von Christine Kiene
Die Senkung der Hypothekenzinsen kann unter besonderen Bedingungen zu einer Senkung der Miete führen. Dies gilt besonders im Sozialen Wohnungsbau. Denn hier wird die Miete über eine sogenannte Wirtschaftlichkeitsberechnung des Vermieters bestimmt. Ändert sich die Höhe der Zinsen, so ändern sich die zu berücksichtigenden laufenden Aufwendungen und damit die Miethöhe. In der Regel werden Zinsvereinbarungen über eine bestimmte Zinshöhe mit einer speziellen Laufzeit, meist 10 Jahre, abgeschlossen. Wenn dieser Zeitraum endet, wird meist eine neue Vereinbarung auf Grund der aktuellen Zinsen getroffen.
Sind die aktuellen Zinsen niedriger als die vorherigen, dann ändern sich die zu berücksichtigenden Zinsen und eine Mietsenkung muss erfolgen.
Es gibt Fälle, in denen Vermieter von sich aus aufgrund der Zinssenkung eine neue Berechnung der Miethöhe durchgeführt haben und die Mieten gesenkt haben. Dies waren Beträge von mehreren DM pro qm Wohnfläche.
Sollten die Vermieter nicht von sich aus reagiert haben, können MieterInnen eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung fordern und diese mit der aktuellen Miete vergleichen. Hierfür müssen ggf. die Belege für die Zinsbindung eingesehen werden. Kommen niedrigere Zinsen zum Tragen, so kann auch eine Mietsenkung verlangt werden.
Im freien Wohnungsbau spielen Zinssenkungen selten eine Rolle. Nur wenn der Vermieter in der Vergangenheit wegen gestiegener Zinsen eine Mieterhöhung durchgeführt hat, muss bei niedrigeren Zinsen die Miete entsprechend gesenkt werden.
Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern,Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40
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