Miethai & Co: Und tschüß
Wohnungsabnahmen ■ Von Andree Lagemann
Nach monatelangem Suchen ist endlich eine neue größere und schönere Wohnung angemietet, der Umzug durchgeführt und mittendrin im ganzen Chaos muss auch noch die Rückgabe der alten Wohnung an den früheren Vermieter organisiert werden. Meist verabredet man einen gemeinsamen Termin zur Wohnungsabnahme und Schlüsselrückgabe. Wird anlässlich der Wohnungsbe-sichtigung ein Protokoll erstellt, gilt es, trotz des ganzen Umzugsstresses einen kühlen Kopf zu bewahren, da Wohnungsabnahmeprotokolle weitreichende Folgen haben können.
So kann ein Wohnungsabnahmeprotokoll als konstitutives Schuldanerkenntnis wirken und die Mieterinnen verpflichten, unabhängig von der mietvertraglichen Regelung bestimmte Schäden in der Wohnung zu beseitigen oder Renovierungsarbeiten durchzuführen. Wenn die Mieterinnen das Protokoll unterschreiben, soll-ten sie unbedingt darauf achten, dass lediglich der Zustand der Wohnung im Protokoll festgehalten wird. Keinesfalls sollten sie sich ohne vorherige rechtliche Beratung verpflichten, noch bestimmte Leistungen wie Renovierungsarbeiten zu erbringen. Sind sich die Mieterinnen bezüglich der rechtlichen Auswirkungen des Protokolls unsicher, sollte auf eine Unterschrift ganz verzichtet werden.
Sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite ist die Auffassung weit verbreitet, dass die Wohnung bei Been-digung des Mietverhältnisses zu renovieren ist. Eine entsprechende gesetzliche Regelung existiert nicht. Eine derartige Verpflichtung besteht regelmäßig nur dann, wenn der Mietvertrag eine wirksame Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter vorsieht und bestimmte Zeiträume seit Beginn des Mietverhältnisses abgelaufen sind. Dies ist oft genug nicht der Fall.
Am besten holen Mieterinnen rechtzeitig vor Rückgabe der Wohnung kundigen Rechtsrat ein. So können sie Zeit und eine Menge Geld sparen. Mieter helfen Mietern bietet übrigens seinen Mitgliedern auch die Begleitung bei Wohnungsabnahmen an.
Andree Lagemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern , Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40
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