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Miethai & CoWohngeld

Anträge jetzt stellen  ■ Von Sabine Weiss

Zum 1.1.2001 trat – nach jahrelangen Verzögerungen – endlich das neue Wohngeldrecht in Kraft. Der Gesetzgeber hat dabei die Miethöchstbeträge aktualisiert, die Wohngeldtabellenwerte erhöht sowie höhere Einkommensgrenzen der MieterInnen berücksichtigt. Viele Haushalte bekommen dadurch mehr Wohngeld, es sollen im Schnitt 83 Mark mehr sein, und neue Haushalte werden erstmalig wohngeldberechtigt.

MieterInnen mit geringen Einkommen sollten überprüfen lassen, ob sie nun Anspruch auf Wohngeld haben. Eine Hilfe ist die von der Bundesregierung herausgegebene Wohngeldbroschüre, die kostenlos bei den Bezirksämtern erhältlich ist.

Das Wohngeld wird im Allgemeinen für 12 Monate bewilligt. Eine Erhöhung während des laufenden Bewilligungszeitraumes geschieht nur auf Antrag. Daher erhalten Wohngeldbezieher das neue Wohngeld nicht automatisch ab dem 1. Januar 2001; sie müssen vielmehr einen Änderungsantrag stellen.

Rät das Wohngeldamt von einem Änderungsantrag ab, so sollten die MieterInnen miss-trauisch sein: Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Wohngeldamt WohngeldempfängerInnen mitgeteilt, dass das Amt schon mal vorsorglich geprüft hätte, ob ein erhöhter Wohngeldanspruch bestehe. Entweder wurde ein erhöhter Wohngeldanspruch „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ bejaht oder verneint.

Nach Erfahrung von Mieter helfen Mietern stimmen die Berechnungen des Wohngeldamtes vielfach nicht. Eine Wohngeldempfängerin wurde beispielsweise darauf hingewiesen, „das sich mit hoher Wahrscheinlichkeit für sie kein erhöhtes Wohngeld errechnet.“ Sie stellte trotzdem einen Änderungsantrag und erhält statt 21 Mark Wohngeld im Monat nunmehr 107 Mark. Es gibt auch die umgekehrten Fälle, in denen WohngeldempfängerInnen ein höheres Wohngeld angekündigt wurde und sich dies bei genauerer Prüfung als falsch erwies.

Mieter helfen Mietern rät deswegen WohngeldbezieherInnen dringend, den Wohngeldanspruch überprüfen zu lassen.

Sabine Weiss ist Juristin bei Mieter helfen Mietern,Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40

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