Miethai & Co: Nachmessen
Wohnfläche besser überprüfen ■ Von Sylvia Sonnemann
Bislang war es für einen Vermieter relativ unschädlich, im Mietvertrag sorglos mit der Flächenangabe umzugehen und die Wohnungsgröße „aufzurunden“. Die Flächenangabe wird im Regelfall nicht ausdrücklich zugesichert und die Miete auch nicht als Quadratmeterpreis festgelegt, sondern als Gesamtmiete im Mietvertrag angegeben. Daher berechtigt die Flächenabweichung grundsätzlich nicht zu einer Herabsetzung der aktuellen Miete. Lediglich bei den Nebenkostenabrechnungen kann eingefordert werden, dass bei einer Verteilung der Kosten nach Wohnflächenanteil die korrekte Wohnungsgröße zugrunde gelegt wird.
Nun zeichnet sich aber eine neue Tendenz in der Rechtsprechung ab. Zumindest dann, wenn die tatsächliche Fläche erheblich von der Angabe im Mietvertrag abweicht, soll dieses als ein Fehler der Mietsache anzusehen sein mit der Konsequenz, dass die Miete entsprechend gemindert werden kann (so das LG Hamburg, Beschluss vom 20.12.1999 – 311 S 184/98). Leider fehlt es bislang an einer einheitlichen Linie in der Rechtsprechung, da andere Gerichte eine Mietminderung abgewiesen haben. Hoffnung macht, dass in jüngster Zeit einige Oberlandesgerichte ähnlich entschieden haben wie das LG Hamburg: Das OLG Karlsruhe und das Kammergericht Berlin hatten über Abweichungen bei Gewerbeflächenangaben zu entscheiden und urteilten, dass jedenfalls Abweichungen von mehr als zehn Prozent dazu führen, dass eine Mietminderung in dem Umfang der Differenz zwischen tatsächlicher und mietvertraglicher Flächenangabe möglich ist.
Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, die Wohnfläche nachzumessen. Auch wenn verbindliche Vorschriften fehlen, nach denen zu messen ist, wird für die Ermittlung der Wohnfläche auf die §§ 42 ff. der Zweiten Berechnungsverordnung zurückgegriffen. Diese Vorschriften sind in der Mietenspiegelbroschüre der Baubehörde abgedruckt oder bei Mieter helfen Mietern erhältlich.
Hinweis: Sylvia Sonnemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40
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