■ Mietgesuch: Nicht mit der Schufa
Saarbrücken (dpa) – Immer mehr Vermieter und Makler versuchen mit Hilfe von Schufa-Daten Einkommens- und Vermögensverhältnisse ihrer Mieter zu durchleuchten. Nach Auskünften des Mieterbundes dürfen grundsätzlich Auskünfte über die finanzielle Situation verlangt werden, Schufa-Daten dürfen jedoch nicht eingeholt werden.
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