: Mieterverein: Kaution sichern
Der Berliner Mieterverein hat vor einem drohenden Verlust von Kautionen gewarnt. Mit Ablauf des Jahres verjährten Ansprüche von Mietern auf Herausgabe der Kaution, falls bei einem Eigentümerwechsel vor dem 1. September 2001 das hinterlegte Geld noch nicht auf den neuen Eigentümer übergegangen sei, teilte der Verein mit. Mieter sollten vom Erwerber die Auskunft einholen, ob die Kaution samt Zinsen vom Voreigentümer ausgehändigt wurde. Maßgeblich sei der Zeitpunkt der Grundbucheintragung des Erwerbers. Hat der die Kaution nicht erhalten, müsse dringend bis zum 31. Dezember der Anspruch gegen den Voreigentümer geltend gemacht werden. Ansonsten verjähre der Anspruch. Sollte der Voreigentümer die Kaution nicht übertragen, könnte nur mit einer Klage bis Jahresende die Verjährung aufgehalten werden. DPA