Mieterschützer über Brand in Backnang: „Beweise vernichtet“
Angehörige der Brandopfer aus Backnang wollen den Vermieter haftbar machen. Ihre Chancen sind gering, sagt Mieterschützer Claus Deese.
taz: Herr Deese, die Polizei will an diesem Mittwoch endgültig über die Ursache der Brandkatastrophe mit acht Toten in Backnang informieren. Die Angehörigen der Opfer hatten dem Vermieter in der Zwischenzeit vorgeworfen, die elektrischen Leitungen im Haus seien marode gewesen. Sind Vermieter für Tragödien wie in Backnang haftbar zu machen?
Claus Deese: Das ist heikel. Vermieter sind in Deutschland nicht gezwungen, eine Wohnung technisch auf den neuesten Stand zu bringen – auch nicht, was den Feuerschutz angeht. Um den Vermieter im Falle eines Brandes haftbar machen zu können, müssen zwei Dinge nachgewiesen werden. Erstens: In der Wohnung gab es eine offenkundige Fehlinstallation. Zweitens: Der Vermieter wurde davon auch in Kenntnis gesetzt. Gerade bei Bränden ist das aber oft nicht mehr möglich.
Warum nicht?
Weil die Beweise in der Regel vernichtet sind. Wie wollen sie defekte Leitungen nachweisen, wenn alles verbrannt ist? Dies könnte nur durch einen Gutachter nachgewiesen werden. Wer hebt schon seine Briefe an den Vermieter feuersicher auf? Die Beweislast über den Zugang der Schadensmeldung liegt beim Mieter. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Briefe oder E-Mails, die ihm Mieter gesendet haben, aufzubewahren beziehungsweise herauszugeben.
Was kann ich als Mieter tun, wenn ich merke, dass die Leitungen in meiner Wohnung defekt sind?
Als Mieter stehen Sie sogar in der Pflicht, den Vermieter über Mängel in der Wohnung umgehend zu informieren. Dieser muss dann laut Gesetz seiner Reparaturpflicht nachkommen. Am besten informieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen eine Frist, innerhalb derer er die Mängel beheben soll. Wird diese Frist nicht eingehalten, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie machen eine Instandhaltungsklage beim Amtsgericht oder Sie beauftragen die Elektriker selbst. Wenn akute Gefahr besteht, sollten Sie dies sofort machen.
Wer trägt in diesem Fall die Kosten?
ist Geschäftsführer des Mieterschutzbundes. Außerdem ist er im Vorstand des Mülheimer Mieterschutzbundes und des Bochumer Schuldner-Schutzes.
Die müssen vom Vermieter beglichen werden. Das Problem ist aber, dass Sie die Elektriker zunächst selbst bezahlen müssen. Wenn eine umfassende Sanierung nötig ist, wie das bei der Wohnung in Backnang wohl der Fall gewesen sein dürfte, fallen da hohe Kosten an. Sie haben die Möglichkeit, diese Ausgaben von der Miete abzuziehen.
Welche Probleme können hierbei auftauchen?
Ich würde niemandem empfehlen, eigenständig große Beträge von der Miete abzuziehen – schon gar nicht einer Familie mit zehn Kindern. Die Gefahr, dass der Vermieter bei Ausbleiben der Miete eine Räumungsklage einreicht oder eine fristlose Kündigung ausspricht, ist hoch. Dann müssen Sie als Mieter erst mal nachweisen, dass ihr Vorgehen juristisch einwandfrei war. Eine Instandhaltungsklage ist also empfehlenswerter. Grundsätzlich ist die Minderung der Miete aber ein geeignetes Druckmittel, um den Vermieter zum Handeln zu bewegen.
Was lehrt uns der Brand in Backnang?
Er zeigt: Solange die Nachfrage besteht, kann ein Vermieter auch die miserabelste Unterkunft vermieten. Im Prinzip entscheidet der Markt. Arme Leute haben da oft wenig Alternativen.
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