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Mieter wehren sichBalkone statt bezahlbarer Mieten

Auch in der Schöneberger Gleditschstraße wehren sich die Bewohner gegen Luxusmodernisierung.

Teures Gut in Berlin mittlerweile: Wohnraum Bild: dpa

Die Zettel mit den roten Ausrufezeichen und mit dem Satz „Hier wird verdrängt“ fallen an den Haustüren in der Schöneberger Gleditschstraße 49 bis 63 sofort ins Auge. Die in den frühen 1960er Jahren erbauten Wohnblöcke wechselten nach der Privatisierung der Gagfah mehrmals den Eigentümer. Jetzt gehören die Häuser der in Hamburg ansässigen Intreal Estate.

„Wir haben immer versucht, konstruktiv auf den neuen Eigentümer zuzugehen“, betont Jens Hakenes von der Mietergemeinschaft Gleditschstraße gegenüber der taz. Das wichtigste Ziel der BewohnerInnen der 117 Wohnungen: Sie wollen sich auch nach der geplanten Modernisierung die Wohnungen noch leisten können. Erst durch eigene Recherche sei ihnen der Inhalt des Bauantrags bekannt geworden, der bei den MieterInnen für Beunruhigung gesorgt hat. Der sieht den Einbau dreifach verglaster Fenster, neuer Balkone und eines Fahrstuhls vor. Hakenes fordert den Bezirk auf, die soziale Erhaltungsverordnung (EVO) zu nutzen, um eine Luxusmodernisierung zu verhindern.

Die Intreal, die gegenüber der Presse keine Auskünfte gibt, wird wohl einige Abstriche machen müssen. „Die geplante Modernisierung inklusive der kompletten Umlage der Kosten auf die Miete ist so nicht genehmigungsfähig“, erklärte die zuständige Stadträtin für Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung und Bauen in Tempelhof Schöneberg Sibyll Klotz, gegenüber der taz. Allerdings seien die Steuerungsmöglichkeiten des Bezirks begrenzt. „Das Ziel einer EVO ist nicht, Modernisierungen insgesamt zu verhindern. Die EVO ist ebenfalls kein Instrument, Mietsteigerungen zu begrenzen. Mietrecht ist Bundesrecht“, betont die grüne Politikerin. Sie sieht in dem „Privatisierungswahnsinn der letzten 20 Jahre“ den Grund, dass die MieterInnen in Schöneberg jetzt ihre Verdrängung fürchten müssen.

Doch die wollen sich dagegen wehren. „Am Samstag geht’s quer durchs Quartier, den Ausverkauf, den stoppen wir“, reimten einige MieterInnen, als sie am 6. Dezember erstmals auf die Straße gingen. Anlässlich der nächsten BVV-Sitzung am 17.Dezember wollen viele von ihnen vor dem Schöneberger Rathaus auf ihre Forderungen aufmerksam machen.

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1 Kommentar

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  • Energetische Modernisierung:

     

    Energetische Modernisierungen sind nach der Definition des Gesetzes bauliche Veränderungen, durch die der Mieter nachhaltig Endenergie einsparen kann. Dazu gehören Wärmedämmung, Fensteraustausch, neue Heizungsanlagen usw. Wird durch die Baumaßnahme nicht erneuerbare Primärenergie eingespart oder werden Klimaschutzziele erreicht, ohne dass der Mieter selbst über niedrige Heizkosten davon profotiert, muss der die Modernisierung dulden, aber NICHT die höhere Miete ZAHLEN!

     

    Luxusmodernisierung:

     

    Die Mieter/innen brauchen Modernisierungen, deren Mieterhöhungen für sie eine unzumutbare Härte bedeuten, dann nicht zu dulden, wenn ein Standard hergestellt wird, der über dem Ortsüblichen liegt. Ortsüblich ist er nur, wenn ZWEI DRITTEL aller Wohnungen GLEICHEN ALTERS in der Region SO AUSGESTATTET sind (BGH, RE WM 92, 181). Als Region sind nach der Rechtsprechung des BGH die Bundesländer aufzufassen.

     

    Zudem eine zusätzliche Ausnahme:

     

    Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters grundsätzlich dulden. Lediglich in Ausnahmesituationen, wenn sie sich auf Härtegründe berufen können, muss eine Interessenabwägung stattfinden.

     

    Fazit:

     

    Entgegen dem Grundgesetz, berücksichtigt das ganze Mietrecht und insb. Mietänderungsgesetz 2013 die Interessen der Vermieter gegenüber Mietern deutlich stärker.

     

    Konsequenz:

     

    Wir brauchen eine deutliche Verbesserung unserer Rechte als Mieter, die im Einvernehmen mit dem Grundgesetz (u.a. Art. 14) eine neue Konkretisierung im Mietrecht (z.B. Mietänderungsgesetz 2014 oder 2015) findet.