in kürze URTEIL: AUTOVERMIETUNG : Mieter nicht haftbar
Automietern, denen Schlüssel und Fahrzeug gestohlen werden, müssen nicht immer für den Schaden aufkommen, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Einem Mann war der Wagenschlüssel aus seinem Rucksack gestohlen worden. Der Mieter ist jedoch nicht verpflichtet, den Schlüssel am Körper zu tragen. (dpa).