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Archiv-Artikel

in kürze MIETERBUND Mieter darf nicht frieren

Hauseigentümer dürfen Mieter bei Frost nicht frieren lassen. Die Heizanlage müsse so eingestellt sein, dass es tagsüber 20 bis 22 Grad warm werde, so der Deutsche Mieterbund gestern. Nur nachts darf die Temperatur 18 Grad betragen. Der Mieter darf die Miete senken, solange die Wohnung nicht richtig beheizt werden kann. (dpa)