Mietenpolitik: Längerer Schutz für verkaufte Mieter

SPD-Senator Michael Müller kündigt an: Wer eine Wohnung kauft, muss in Zukunft zehn Jahre warten, bis er den Mietern kündigen darf.

Egal ob die Wohnlage einfach (gelb), mittel (orange) oder gut (rot) ist: Überall sollen Mieter besser geschützt werden Bild: dpa

Der Senat will den Schutz für Mieter verbessern, deren Wohnung verkauft wird: Die neuen Eigentümer sollen zehn Jahre lang die Mieter nicht wegen Eigenbedarf rauswerfen dürfen. „Die gestiegene Anzahl an Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen bestärkt den Senat darin, dass sich der Berliner Wohnungsmarkt in einer angespannten Lage befindet und dass auch mit wohnungspolitischen Steuerungsinstrumenten eingegriffen werden muss“, erklärte Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) gegenüber der Berliner Zeitung.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haben die Mieter nach dem Verkauf ihrer Wohnung bundesweit mindestens drei Jahre Schutz vor Eigenbedarfskündigungen. Der Zeitraum kann auf bis zu zehn Jahre verlängert werden, „wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist“. Bisher hatte der Senat die Frist nur in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg erhöht. Auch dort hatte er aber die zehn Jahre nicht voll ausgeschöpft, sondern den Schutz auf sieben Jahre begrenzt.

Die Regelung sei richtig, meint Mieterverein-Geschäftsführer Reiner Wild, auch wenn sie nur begrenzt wirke. Das Problem sei, dass nach einem Wohnungsverkauf der neue Eigentümer „häufig umfassend modernisiert und dann auch kräftig die Miete erhöht“, sagte Wild der taz. Laut Untersuchungen steige danach die Miete im Schnitt um 20 bis 30 Prozent.

Den Mietern hilft dann faktisch auch der Schutz vor Eigenbedarfskündigungen nichts – sie müssen umziehen, weil sie sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können. Trotzdem ist das Instrument auch nicht völlig wirkungslos und es ist immerhin eines der wenigen Mittel, mit denen das Land Einfluss auf das Mietrecht nehmen kann – die Kompetenz dafür liegt hauptsächlich beim Bund.

Die Linksfraktion hatte bereits vor einem Jahr einen Antrag ins Parlament eingebracht, mit dem der Senat aufgefordert werden sollte, den Kündigungsschutz in ganz Berlin auf zehn Jahre zu verlängern. Damals stimmten Linke, Grüne und Piraten für den Antrag – mit SPD und CDU stimmte jedoch eine Mehrheit dagegen. „Eine generelle Verlängerung ist aus meiner Sicht nicht erforderlich“, hatte Manuel Heide gesagt, CDU-Abgeordneter und Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt.

Auf eine Mehrheit im Parlament kommt es aber nicht an. Die Dauer des Kündigungsschutzes wird vom Land Berlin nicht in einem Gesetz festgelegt, sondern in einer Verordnung. Dafür ist allein der Senat zuständig, die Fraktionen von SPD und CDU können es im Parlament nicht nochmal blockieren.

Die Verordnung gehe „in die richtige Richtung, aber nicht weit genug“, heißt es in einer Erklärung der Grünen-Abgeordneten Andreas Otto und Katrin Schmidberger. Sie forderten zusätzlich, dass Milieuschutzgebiete ausgeweitet werden, weil „die auch Luxusmodernisierungen unterbinden und ein kommunales Vorkaufsrecht garantieren können, um gemischte Bevölkerungsstrukturen zu schützen“. Bisher existieren solche Gebiete nur in Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.