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Menschlich verständlich

■ Haftstrafe wegen versuchter Erpressung eines Spekulanten und mutmaßlichen Auftraggebers eines Mordanschlages

Wegen versuchter gemeinschaftlicher Erpressung des untergetauchten Bauunternehmers Christoph Schmidt-Salzmann wurde ein 38jähriger Mechaniker vor dem Landgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt. Insgesamt muß der Angeklagte jedoch fünf Jahre und neun Monate Haft verbüßen. Er war 1987 im Zusammenhang mit einem Anschlag auf den Makler Günter Schmidt in einer Tiefgarage wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Die Schüsse in der Tiefgarage hatten die Ermittlungsbehörden seinerzeit auf die Spur des inzwischen wegen Bestechlichkeit verurteilten ehemaligen Charlottenburger CDU-Baustadtrats Wolfgang Antes geführt. Der Mechaniker hatte 3,3 Millionen Mark über Schmidt-Salzmanns Büro als „Honorar“ für eine Entlastungsaussage verlangt. Der von Interpol gesuchte Unternehmer gilt als Auftraggeber für die Schüsse in der Tiefgarage und einem geplanten Anschlag auf den Bauunternehmer Wilhelm Mewes.

Im ersten Prozeßdurchgang hatte der Angeklagte seine jetzt erstmals eingestandene Beteiligung an dem Erpressungsversuch noch bestritten. Das Gericht bezeichnete sein Verhalten als „menschlich verständlich“. Es könnten schon dumme Gedanken entstehen, wenn der Auftraggeber der Anschläge sich in Südamerika amüsiere und man selbst im Gefängnis alles ausbaden müsse. Schmidt-Salzmann ist bisher lediglich wegen Bestechung von Antes zu einer Bewährungsstrafe sowie einer Geldbuße verurteilt worden.

dpa/taz