Menschenrechtler*innen in der Türkei angeklagt: Steudtner soll Terroristen unterstützt haben
Laut Anwälten legt die Staatsanwaltschaft keinerlei Beweise oder Anhaltspunkte für kriminelle Aktivitäten des inhaftierten deutschen Menschenrechtsaktivisten vor.
Sonntagabend berichteten deutsche und türkische Medien erstmals über die Anklageschrift, die dem seit dem 5. Juli in der Türkei inhaftierten Berliner Menschenrechtsaktivisten Peter Steudtner und 9 weiteren Aktivisten vorwirft, „Unterstützer einer bewaffneten Terrororganisation“ zu sein.
Steudtner, dem mit festgenommenen schwedischen Staatsbürger Ali Ghravi und den meisten anderen angeklagten türkischen Aktivisten wird vorgeworfen, Unterstützer der PKK, der Gülen-Bewegung und der linksextremen DHKP-C zu sein. Der Amnesty-International-Mitarbeiter Taner Kilic soll sogar Mitglied dieser Organisationen sein. Dementsprechend unterscheiden sich die möglichen Haftstrafen: von 7,5 Jahren bis zu 15 Jahren.
Mit Steudtner und Ghravi wurden vor drei Monaten auf der Insel Büyükada auch die Leiterin von Amnesty International Türkei, İdil Eser, und ihre Kollegen Veli Acu und Taner Kılıç inhaftiert. Drei der Aktivisten wurden freigelassen, sind aber weiterhin angeklagt.
Datensicherheit als Vorwurf
1990 in Istanbul geboren. Für die Zeitung Cumhuriyet arbeitete er als Reporter und Redakteur. Während eines Stipendienaufenthalts in der taz beschloss er, in Deutschland zu bleiben und das Projekt taz.gazete aufzubauen.
Steudtner hielt sich wegen eines Seminars zu IT-Sicherheit auf der Insel nahe Istanbul auf, als er festgenommen wurde. Grund war die Aussage eines „anonymen Zeugen“. Dieser entpuppte sich später als der Dolmetscher Ahmet Tunç, der das Seminar begleitet hatte.
Am 9. Juli berichtete Tunç, dass Steudtner während des Seminars erläutert habe, wie man „seine Daten sichert, verschlüsselt und seine Daten und Datenträger vor den Zugriffen der Polizei sichert“. Steudtner habe sich besorgt gezeigt, seine Daten könnten türkischen Sicherheitskräften in die Hände fallen, wird der Dolmetscher in der Anklageschrift zitiert. Der Staatsanwalt, der diese verfasst hat, ist Can Tuncay, der auch für die Anklageschrift gegen die Publizisten Mehmet und Ahmet Altan verantwortlich ist.
Die Teilnehmer*innen des Büyükada-Seminars, so die Anklage, hätten sich so verhalten, wie es „den Geheimhaltungsregeln der Terrororganisationen“ entspreche. Steudtners Anwältin Deniz Bayram glaubt jedoch, dass Steudtner mit diesen Vorwürfen nur deshalb konfrontiert werde, „weil er ein führender Experte auf dem Gebiet der Datensicherung ist“.
Gabriel: „Forderung der Staatsanwaltschaft inakzeptabel“
Auf Anfrage der taz erklärte Anwältin Bayram: „Es gibt in der Anklageschrift keinerlei konkreten Begründungen für den Vorwurf, eine Terrororganisation zu unterstützen“. Dort finden sich lediglich so abstruse Vorwürfe wie: „Zur Veranstaltung wurde nicht über die sozialen Medien geladen.“
Nach der Verkündung der Anklage erklärte Außenminister Sigmar Gabriel: „Die Forderung nach bis zu 15 Jahren Haft ist für uns vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel.“ Natürlich habe die Bundesregierung umgehend die türkische Regierung kontaktiert. Der Vorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, zeigte sich ebenfalls entsetzt. Die Vorwürfe an Steudtner seien „an Absurdität kaum zu übertreffen“, sagte er der Bild. Ein weiterer Anwalt Steudtners, Alp Tekin Ocak, sagte der taz, dass „die Inhaftierung Steudtners nur als Rechtsverletzung gesehen werden und die unrechtmäßige Haft nur mit einer sofortigen Freilassung beendet werden könne“.
Bärbel Kofler, Beauftragte für Menschenrechtspolitik der Bundesregierung, erklärte gegenüber den Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland: „Ich fordere von den türkischen Gerichten, diese Verfahren schnell und nach rechtsstaatlichen Vorgaben durchzuführen“.
Berlin-Marathon im Gefängnis
Steudtner hat laut seinen Anwältin immer wieder Probleme in seiner Untersuchungshaft, da der ihm zur Seite gestellte Dolmetscher schlechte Arbeit mache. Auch bei den ärztlichen Untersuchungen komme es immer wieder zur Verständigungsschwierigkeiten. Hinzu komme, dass er mit den Anwälten nicht vertraulich sprechen könne, da die Gespräche aufgezeichnet würden. Zudem gebe es keinen regelmäßigen Kontakt mit seiner Familie.
Seine seelische Verfassung sei gut, so die Anwälte weiter. Er habe im Gefängnis am Berlin-Marathon teilgenommen, indem er im Innenhof einer Zelle 1.500 Runden gelaufen sei. Über die Anklageschrift hat er bisher noch nicht mit seinen Anwälten sprechen können, da seine wöchentliche Sprechzeit immer nur donnerstags für rund eine Stunde ist. Sein Anwältin Deniz Bayram rechnet mit einer baldigen Bekanntgabe des Termins für die Verhandlung.
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