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Menschenhandel

Das Hamburger Amtsgericht hat gestern einen 33 Jahre alten Mann von den Vorwürfen des schweren Menschenhandels, der Zuhälterei und der räuberischen Erpressung freigesprochen. Der aus Kroatien stammende Mann soll zwischen Januar und März 1996 zwei Frauen ihren gesamten Prostitutionserlös abgenommen und sie zur Fortsetzung der Prostitution gezwungen haben. Die Anklage hatte auf der Aussage zweier Opfer aufgebaut. Eine der beiden Frauen hatte es abgelehnt, aus Tschetschenien zu der Verhandlung zu kommen. Die zweite aus Polen stammende Frau wollte keine Aussage machen. Sie war im Januar 1995 illegal nach Deutschland eingereist und würde sich mit genauen Angaben über damalige Arbeitsorte möglicherweise selbst belasten. Da polizeiliche Vernehmungen als Beweismittel im Prozeß nicht ausreichen, kam der Angeklagte mit Freispruch davon.

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