: Meldepflichtig
Zoonosen sind Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Auch die momentan jedermann präsente Vogelgrippe ist eine Zoonose. Besonders in der Frühlingszeit warnen die Gesundheitsämter regelmäßig vor Zeckenbissen, da diese die Hauptursache der Hirnhautentzündung sind. Außerdem sind in Deutschland unter anderem noch Salmonellen und Giardiasis, ein Dünndarmparasit, verbreitet. Tollwut und Milzbrand sind ebenfalls Zoonosen, sie treten hierzulande aber praktisch nicht mehr auf. Zoonosen werden hervorgerufen durch Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten – und sind meldepflichtig.
Die Meldepflicht ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Tritt eine Erkrankung auf, muss sie der behandelnde Arzt an das Gesundheitsamt melden, das die Daten dann über die Landesbehörde an das Robert-Koch-Institut in Berlin weitergibt. Die Umsetzung von Maßnahmen vor Ort ist nicht Sache des Instituts, sondern der Gesundheitsämter. Auch die Tätigkeit des Robert-Koch-Instituts ist im IfSG geregelt. Das Institut ist eine obere Bundesbehörde zur Krankheitsüberwachung und -prävention und führt eigene Forschungen durch. Es leistet Hilfe bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten. In regelmäßigen Abständen veröffentlicht das Robert-Koch-Institut Statistiken, Bulletins und Studien zur allgemeinen Gesundheitssituation im Land. Es verfügt über nationale Referenzlabore. Fast fünfzig Prozent aller an das Institut übermittelten Krankheiten sind Zoonosen. Weitere Informationen unter www.rki.de. TS