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Mehr Rente für Wohlhabende

Berlin/Bonn (taz) — Zum 1.Januar 1991 werden die Renten in den fünf neuen Bundesländern um 15 Prozent angehoben. Bundesfinanzminister Waigel (CSU) und Bundesarbeitsminister Blüm (CDU) konnten sich am Donnerstag doch noch einig werden, daß Lohnsteigerungen um die 15 Prozent eine Anpassung der Renten notwendig machen. Die 15-Prozent- Steigerung wird allerdings nicht auf der Grundlage der festgelegten Mindestrente von 495 Mark berechnet. Kleinst-Rentenempfänger, deren Rente zwischen 200 und 300 Mark liegt, können deshalb nicht mit einem größeren Einkommen rechnen. Der Sozialhilfezuschlag wird um den entsprechenden Betrag gekürzt. „Die Regelung mit der Mindestrente gilt ohnehin nur für die Übergangszeit bis 1995“, sagte Arbeitsministeriumssprecher Richard Fischer dazu. Es sei nicht die Aufgabe der Renten, Altersarmut zu verhindern, dafür gebe es die Sozialhilfe, so Pressesprecher Fischer. Danach gehe man davon aus, daß entweder die Renten in den neuen Bundesländern entsprechend gestiegen seien oder daß die Sozialhilfe greife. JedeR RentnerIn, die/der mehr als 420,75 Mark Rente bekommt, kann demnach mit Mehreinnahmen nach dem 1.Januar rechnen. Noch am Dienstag hatte Waigel „keinen Handlungsbedarf für eine vorzeitige Rentenerhöhung“ gesehen. Die Entscheidung für eine Rentenerhöhung wurde im ersten Staatsvertrag festgeschrieben. km

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