: Mehr Rechte für vergewaltigte Frauen
Bonn (ap) - Koalition und SPD– Opposition haben sich am Mittwoch im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages in Bonn über einen besseren Schutz der Opfer in Strafprozessen geeinigt. In der Praxis sichert der Gesetzentwurf, der in der kommenden Woche im Bundestag abschließend behandelt werden soll, vor allem vergewaltigten Frauen eine bessere Stellung, wenn sie vor Gericht als Zeuginnen oder Nebenkläger auftreten. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen sich die Opfer künftig bereits bei den polizeilichen Vernehmungen als auch im Gericht des Beistandes eines Rechtsanwalts bedienen können, der gegebenenfalls vom Staat bezahlt wird. Sie erhalten das Recht auf Akteneinsicht und können diskriminierende Fragen beanstanden. Der Ausschluß der Öffentlichkeit wird erleichtert, wenn das Gericht intime Fragen stellen muß, deren öffentliche Erörterung schutzwürdigen Interessen der Opfer zuwiderlaufen würde. Ferner soll künftig eine Wiedergutmachung des Täters an das Opfer bei der Strafzumessung als Milderungsgrund berücksichtigt werden.
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