: Mehr Rechte für Väter aus Ausland
KARLSRUHE dpa ■ Ausländische Väter dürfen nicht abgeschoben werden, wenn das dem Wohl ihres in Deutschland lebenden Kindes widerspricht. Das gilt nach einem gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch, wenn Väter mit ihren Kindern nicht zusammenleben und sie nur alle zwei Wochen treffen. Die Richter gaben damit einem Mann Recht, der in das Kosovo abgeschoben werden sollte. Dagegen hatte er sich gewehrt, weil er nach einer Abschiebung die Beziehung zu seiner fünfjährigen Tochter nicht aufrecht erhalten könne. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte eine Klage gegen die Abschiebung im März 2004 abgewiesen. (Az: 2 BvR 1001/04)