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Archiv-Artikel

Mehr Mitbestimmung

Betr.: „System desolat“, taz bremen, 18. 4.

Ein Controller hat nur die Aufgabe, seinen Vorgesetzten mit führungsrelevanten Informationen zu versorgen. Er arbeitet in Abhängigkeit von dieser Führung. Sofern er kriminelle Handlungen seines Arbeitgebers vermutet, straft das Arbeitsrecht die Weitergabe dieser Vermutungen als Treuebruch ab. Das führt fast immer zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Deshalb stehen hier nur die Aufsichtsgremien in der Pflicht. Leider ist es oft so, dass sich diese durch eine ungesunde Mischung aus Beißhemmung, Inkompetenz und Korpsgeist auszeichnen, wodurch wirksame Kontrolle verhindert wird. Ein Ausweg wäre gegeben, wenn hier ein höheres Maß an Mitwirkung von unbefangenen Dritten sichergestellt wäre. Warum sollen nicht qualifizierte Bürger in solche Räte gewählt werden? Dies funktioniert in der Rechtsprechung mit Schöffen schließlich seit geraumer Zeit. JENS SPECKENBACH, GÖTTINGEN