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Mehr Geld für Bildung in BremenZum Lernen in die Großstadt

Bremen bekommt ab nächstem Jahr mehr Geld für die Aufnahme von niedersächsischen Schüler*innen – es ist die erste Erhöhung nach über 20 Jahren

Schöner lernen in Bremen: Täglich pendeln 2100 Schüler*innen aus Niedersachsen Foto: dpa

Bremen taz | Niedersachsen muss Bremen in Zukunft mehr Geld für die Schüler*innen zahlen, die eine Schule in Bremen besuchen. Ein entsprechendes Abkommen unterzeichneten die niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und die Bremer Bildungssenatorin Claudia Bogedan (beide SPD) am gestrigen Montag in Weyhe. Die Vereinbarung tritt ab August kommenden Jahres in Kraft.

Da viele Kinder aus dem niedersächsischen Umland als sogenannte „Pendelschüler*innen“ eine Schule im benachbarten Bremen besuchen, zahlt Niedersachsen seit dem Jahr 1996 das sogenannte „Gastschulgeld“ an die Hansestadt. Hierbei handelt es sich um einen Pauschalbetrag, welcher seit seiner Einführung jährlich 3,9 Millionen Euro beträgt. Diese Summe ist Bremen allerdings inzwischen zu wenig, sodass man das alte Abkommen im Juni 2016 aufkündigte.

Seitdem entwickelten Vertreter*innen beider Bundesländer eine neue Vereinbarung, welche nun von beiden Seiten unterzeichnet worden ist. Künftig wird Niedersachsen jährlich eine Summe von 5,6 Millionen Euro für die Aufnahme von niedersächsischen Schüler*innen an Bremen zahlen – das sind 1,7 Millionen Euro mehr als zuvor. Berechnet wurde diese Anpassung anhand der durchschnittlichen Personalausgaben, die pro Schüler*in in allen Schulformen in Bremen anfallen. Erhöht und verringert sich die Anzahl der Pendelschüler*innen um mehr als zehn Prozent, wird die vereinbarte Pauschalzahlung erneut angepasst.

Laut den aktuellsten Zahlen vom Oktober 2015 besuchten etwa 2100 Kinder aus Niedersachsen eine Schule in Bremen. In die Gegenrichtung pendelten lediglich rund 400 Schüler*innen. Dies macht einen Überschuss von zusätzlichen 1700 Kindern, die Bremens Schulbehörde mitfinanzieren muss.

Solche länderübergreifenden Schulbesuche sind zwischen Bremen und Niedersachsen dann möglich, wenn eine Freistellungserklärung der zuständigen Schulbehörde vorliegt. Diese muss belegen, dass ein Kind aus Härtefallgründen oder aufgrund eines besonderen pädagogischen oder fachlichen Lehrangebots auf eine Schule im benachbarten Bundesland wechseln möchte.

Die Zuständigen beider Bundesländer zeigen sich zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis. Laut Heiligenstadt sei das Abkommen ein „Ausdruck von guter Nachbarschaft“. Es schaffe Sicherheit für Familien, deren Kinder außerhalb der jeweiligen Landesgrenze zur Schule gehen. Auch für Bogedan ist es ein Erfolg, dass das Gastschulgeld deutlich erhöht wird. Zwar sollte es laut Vereinbarung weiter das Ziel sein, die schulische Bildung vor allem im eigenen Bundesland zu verbessern, aber dennoch seien Schüler*innen auch aus anderen Bundesländern an hiesigen Schulen stets willkommen.

Kritik an dem erneuerten Abkommen kommt unter anderem von der Bremer CDU-Fraktion. Der Sprecher für Bildungspolitik Thomas vom Bruch bezeichnet das neue Abkommen als „schlechtes Geschäft“ für Bremen. Die Kosten pro Schüler*in liegen in der Hansestadt bei über 6000 Euro jährlich. Trotz der Erhöhung des Gastschulgeldes werden die durch niedersächsische Schüler*innen entstehenden Kosten nicht annähernd gedeckt. Dies liege daran, dass Bremen die investiven Ausgaben wie Gebäudekosten nicht in die Berechnungen der Pauschale miteinbezogen hat.

Das Abkommen ist ein schlechtes Geschäft

Thomas vom Bruch, CDU

Fest steht, dass die Bremer Schulbehörde durch den erhöhten Pauschalbetrag zumindest finanziell entlasten wird. Ob die durch Pendelschüler*innen entstehenden Kosten mithilfe der Zahlungen aus Niedersachsen gedeckt werden können, wird sich wohl erst im nächsten Bildungshaushalt beurteilen lassen.

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