Medwedew zu Pussy Riot: Gras drüber wachsen lassen
Russlands Premier Dmitri Medwedew möchte, dass über Pussy Riot nicht mehr geredet wird. Dazu können die drei Frauen gerne auch aus der Haft entlassen werden.
MOSKAU afp | Russlands Regierungschef Dmitri Medwedew hat sich am Mittwoch für eine Haftentlassung der drei verurteilten Mitglieder der Punkband Pussy Riot ausgesprochen.
Es erscheine ihm „unproduktiv“, wenn die Frauen noch mehr Zeit im Gefängnis verbrächten, sagte Medwedew laut der Nachrichtenagentur Interfax bei einem Treffen mit Mitgliedern der Regierungspartei Einiges Russland. Die Frauen hätten ausreichend Zeit gehabt, das „Geschehene“ zu überdenken. Eine Bewährungsstrafe sei ausreichend. Er wäre nicht gerne in der Rolle des Richters gewesen, fügte der gelernte Jurist hinzu.
Die drei Punk-Musikerinnen waren Mitte August nach einer Protestaktion gegen den heutigen Präsidenten Wladimir Putin in einer Moskauer Kathedrale wegen „Rowdytums“ zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Zwei weitere Musikerinnen der Band setzten sich darauf ins Ausland ab. Der Prozess und das Urteil hatten international für Empörung gesorgt.
Nicht drüber reden
Zugleich distanzierte sich Medwedew von den drei Putin-Kritikerinnen. Die Tat und das Auftreten der drei Bandmitglieder mache ihn ebenso „krank“ wie die Hysterie um das Thema, sagte der ehemalige russische Präsident. Er finde es „unangenehm“, über die Gruppe zu reden.
Die Verteidigung der drei Frauen begrüßte Medwedews Äußerungen. Die Tatsache, dass der Regierungschef einen weiteren Gefängnisaufenthalt der Bandmitglieder für unproduktiv halte, sei korrekt und werde von der Verteidigung unterstützt, sagte der Anwalt Nikolai Polosow Interfax. Die Anwälte wollen am 1. Oktober gegen das Urteil über zwei Jahre Lagerhaft in Berufung gehen. Es sei gut, wenn das oberste Gericht von Moskau zu einer ähnlichen Einschätzung wie Medwedew komme, sagte Polosow.
Russlands Präsident Wladimir Putin hatte das Urteil gegen die drei Musikerinnen als „gerechtfertigt und angemessen“ bezeichnet und dies mit der Pflicht des Staates begründet, „die Gefühle der Gläubigen zu schützen„.
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