: Medizinisches Produkt
■ betr.: „Nur gültig mit umlaufen dem Rollrand“, taz vom 7. 6. 96
Ihr Herr Schneider-Mombaur mit dem entlarvenden Doppelnamen muß sich schon vor langer Zeit im sicheren Hafen der Ehe fest vertäut haben. Selbst schillerndste Berichte aus Funk und Fernsehen konnten ihm scheinbar nicht vermitteln, was sich im wahren Leben auf rauher See zuträgt.
So sei dem ahnungslosen „Ramelet“-Spötter (man wagt es kaum, seine Initialen in diesem Zusammenhang laut auszuschreiben) S.-M. in Erinnerung gerufen, daß es sich beim Kondom nicht etwa um ein lustbringendes Objekt vergleichbar einem Stück Tobler- Schokolade handelt, sondern um ein rein medizinisches Produkt, das in diesen Jahren verschärfter Beanspruchung standhalten muß. Zur Regelung des vorehelichen Verkehrs wurden die elastischen Überzieher wohl selbst in den Jugendjahren des Autors kaum mehr benutzt. Heute sind ungleich aggressivere Verkehrsteilnehmer unterwegs, die das Präservativ an ihrer freien Zirkulation zu hindern hat. Und das braucht schon Qualität! Schleuderte BASF oder Bayer ein noch so harmloses Medikament ohne Prüfung und Zulassung auf den Markt, welch ein Geschrei würde in mancher Redaktionsstube das Tastenklappern überstöhnen – und zu Recht.
In meiner Phantasie stelle ich mir vor, wie technokratische Wissenschaftler beim Berstvolumentest 18 dm3 Flüssigkeit in einen Pariser pumpen, und das gibt mir ein ungemein beruhigendes Gefühl (übrigens scheint mir die Zahl 18 dm3 = 18 l, etwas hoch, ob da nicht ein Komma hinter der eins fehlt?).
Eine wichtige Information hat uns Herr S.-M. denn doch zuteil werden lassen: eine heiße Nummer. Einem jeden sei geraten, beim Schweizer Ramelet unter (031) 3229803 (müssen da nicht zwei Nullen vorne stehen, also besser noch mal die Auslandsauskunft anrufen) zu erfragen, welche Produkte den Anforderungen der neuen Norm genügen. Joachim Hauschopp, Berlin
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