■ Medienbericht über Karslruher Urteil:: Die Rechtschreibreform kann kommen
Bonn (rtr) – Das Bundesverfassungsgericht wird laut Focus die Beschwerde eines Lübecker Ehepaares gegen die Rechtschreibreform zurückweisen. Damit könne das umstrittene Reformwerk wie geplant zum 1. August eingeführt werden.
Der Meinung der Richter zufolge könnten sich die Eltern nicht dagegen wehren, daß seit einem Erlaß an den Schulen Schleswig-Holsteins die neuen Schreibregeln gelten und ihre beiden Söhne danach unterrichtet werden.
Das Grundrecht der Eltern auf eigenverantwortliche Kindererziehung werde nicht verletzt, berichtete das Magazin unter Berufung auf das Urteil, das am 14. Juli verkündet werden soll. Außerdem hielten es die Richter nicht für erforderlich, daß die Rechtschreibreform statt durch Erlaß per Gesetz eingeführt werde. Die Reform halte sich im Rahmen der bisherigen langjährigen Entwicklung der Schreibweise und beschränke sich darauf, widersprüchliche Regelungen zu beseitigen.
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