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Medien beim NSU-Prozess„Sabah“ gewinnt in Karlsruhe

Es muss eine „angemessene Zahl“ von Plätzen für ausländische Medien beim NSU-Prozess geben. Dies urteilte das Verfassungsgericht in Karlsruhe.

Auch ausländische Medien sollen Plätze kriegen, sagt das Verfassungsgericht. Bild: reuters

KARLSRUHE afp/dpa | Im Streit um die Platzvergabe im Münchener NSU-Prozess hat die türkische Zeitung "Sabah" einen Erfolg erzielt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ordnete am Freitag an, dass „eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern" vergeben werden müsse. Vorgeschlagen wurden drei zusätzliche Plätze oder aber ein neues Verfahren der Sitzplatzvergabe.

Die Sabah hat das Urteil mit Erleichterung aufgenommen. „Das Gericht hat uns recht gegeben“, sagte am Freitag der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel. „Wir haben uns nicht zu Unrecht ungleich behandelt gefühlt“, sagte er. „Das Gericht hat ein ganz klares Signal gesetzt.“

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8 Kommentare

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  • S
    Stuttgarter07

    Vorher hatte der Rechte Mob noch auf Teufel komm raus verteidigt nun wendet man sich wieder ab. Ich bin erstaunt wieviel Rechtsaussen Kommentare man ausgerechnet in der TAZ immer wieder lesen kann.

  • M
    Michael

    "Urteil"?

     

    Was für ein Urteil? Es erging doch gar kein Urteil.

     

    Thema verfehlt, setzen, 6

  • U
    Urteil

    Karlsruhe hat festgestellt, daß ein Türke immer ein Türke bleibt, auch wenn er deutscher Staatsbürger ist.

  • A
    Aha

    Mit den richtigen Leuten in Karlsruhe regiert es sich einfach besser. Was da nicht alles im Grundgesetz gefunden wird.

  • A
    Apollo

    An Ihrer Sprache sollt Ihr sie erkennen.

     

    „besonderem Bezug zu den Opfern“

    Was ist denn das für ein Geschwurbel? Ist das die ach so präzise Juristensprache?

    Mich erinnert das jedenfalls mehr an Agit-Prop.

     

    „Eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Anforderungen lässt sich insoweit jedenfalls nicht offensichtlich ausschließen.“

    Hä?!

    Sonst legt das BVerfG größten Wert darauf, dass die Annahmevoraussetzung für eine Verfassungsbeschwerden ein schwere Verletzungen der verfassungsmäßigen Rechte ist. Ansonsten verweisen die regelmäßig süffisant auf das „einfache Recht“.

    Und auf einmal basiert das Urteil nicht auf einer nachgewiesenen Grundgesetzverletzung, auf darauf, dass sich eine „Verletzung der verfassungsrechtlichen Anforderungen“ nicht ausschließen lässt.

    Das ist doch mal eine Ansage. Der Täter wird nicht verurteilt, weil seine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen ist. Sondern weil sich die Schuld nicht ausschließen lässt.

     

    „türkischstämmigen“

    Na sieh mal an, welche Kategorien neuerding offiziell genehmigt sind.

    Schon verwunderlich. Bis gerade eben wurde jeder mit der Rassismuskeule niedergeschlagen, der sich in seinem Kommentar nicht auf die Staatsbürgerschaft, sondern auf die „Stämmigkeit“ (vulgo: Rasse) bezog.

    Deshalb darf keine Kriminalstatistik mit der Kategorie „stämmig“ geführt werden, sondern es darf nur nach Staatsbürgerschaft deutsch oder nichtdeutsch unterschieden werden.

    Und aufeinmal ist „türkischstämmig“ eine verfassungsrechtliche Kategorie!?

    Es ist nicht zu fassen, was die sich rausnehmen. Es ist einfach nicht zu fassen.

  • L
    lowandorder

    War klar.

    Spezifisches Interesse.

     

    Aber auch - Karlsruhe weist einen pragmatischen,

    Gesichts-wahrenden Aus-Weg.

    Chapeau.

  • M
    Martha

    Gewonnen wurde das Verfahren nicht. Das Gericht hat lediglich im Eilverfahren eine Folgenabwägung getroffen,da die schwierigen rechtlichen Probleme, die hier zu erörtern sind, im Eilverfahen nicht geklärt werden können. Wurde ja auch genügend Druck auf das BVerfG im Vorwege aufgebaut, so hat es sich eben aus der Affäre gezogen. Für das OLG München ist das m.A. keine Niederlage, da es ja wegen dieser rechtlichen Probleme von einer Kontingentlösung abgesehen hat.

  • D
    DasND

    „Wir haben uns nicht zu Unrecht ungleich behandelt gefühlt“

     

    lol