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■ MediaBazaarWahlspots: Karlsruhe entschied gegen DVU

Hamburg/Karlsruhe (epd) – In einem Streit um Wahlspots hat sich der NDR vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die rechtsextreme DVU durchgesetzt. Nach einer einstweiligen Anordnung muß es die DVU hinnehmen, daß ihre TV-Spots während des Bürgerschaftswahlkampfes schon gegen 18.35 Uhr ausgestrahlt werden. Die Partei wollte ihre Wahlfilme dagegen eine Stunde später im „Hamburger Journal“ ausstrahlen lassen. Der NDR hatte die Wahlwerbung sämtlicher Parteien auf den früheren Termin gelegt, weil sonst die halbstündige Sendezeit des Landesmagazins zu stark beschnitten würde. Das Bundesverfassungsgericht gestand dem NDR zu, keine Spots im Landesmagazin zu senden, weil sonst „ein nicht ganz gering zu gewichtender Eingriff“ in die Rundfunkfreiheit erfolge. Dieses Grundrecht umfasse auch das Recht der Rundfunkanstalt, „Inhalt und Umfang ihrer redaktionell gestalteten Sendungen selbst zu bestimmen“.

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