Maurice Höfgen Was kostet die Welt?: Wenn Jens Spahn sagt, dass die Vermögensverteilung „so nicht in Ordnung“ ist, dann gibt es kein Erkenntnisproblem, sondern ein Interessenproblem
Wir wollen eine Leistungsgesellschaft sein. Oder? Die Wahrheit ist: Wir sind es nicht. Mehr als die Hälfte des deutschen Vermögens stammt aus Erbschaften und Schenkungen. Und von den fast 200 Milliardären in Deutschland haben 75 Prozent ihr Vermögen größtenteils geerbt. Ein wesentlicher Grund: gigantische Betriebsvermögen, die nahezu steuerfrei über Generationen weitergegeben werden und sich so in den Händen weniger sammeln.
Wenn selbst Jens Spahn(!) sagt, dass die Vermögensverteilung „so nicht in Ordnung“ ist, dann gibt es offensichtlich kein Erkenntnisproblem. Dafür umso mehr ein Interessenproblem. Denn um die Vermögensverteilung „in Ordnung“ zu bringen, müssten jene mehr Steuern zahlen, die seit Jahrzehnten Geld, Firmen, Lobbyisten, Privilegien und Macht um sich geschart haben.
Kaum wird aber über eine Reform der Erbschaftsteuer debattiert, verkleiden sich diese Überreichen zu idealistischen Familienbetrieben, gemeinnützigen Investoren und großzügigen Arbeitgebern. Aggressive Lobbykampagnen richten die Debatte auf nur eine Frage aus: Wie viel kann man den Reichen zumuten, bevor sie aufgeben, wegziehen, Arbeitsplätze abbauen und weniger investieren?
Besser liefe die Debatte, wenn unser Ausgangspunkt ein Gedankenexperiment des Philosophen John Rawls wäre. Seine Frage lautete: Wie würden wir die Regeln einer Gesellschaft gestalten, wenn wir sie festlegen müssten, bevor wir wissen, in welche Umstände wir geboren werden? Reich oder arm, Erbin oder Arbeitnehmer, Deutsch oder Geflüchteter. Kaum jemand würde sich hinter Rawls sogenanntem Schleier des Nichtwissens wohl die heutigen Ausnahmen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer ausdenken, mit denen Überreiche sich vor dem Finanzamt bedürftig rechnen können. Wahrscheinlicher wären stattdessen Regeln, die Vermögenskonzentration begrenzen und faire Startchancen sichern.
Damit diese Forderungen gegenüber der Überreichen-Lobby bestehen können, braucht es strategisches Kalkül. Heißt konkret: Die Freibeträge sollten groß sein. So groß, dass möglichst wenige Menschen sich betroffen fühlen.
Das könnte wie folgt aussehen. Pro Person zwei Millionen Euro Lebensfreibetrag für Privatvermögen und zehn Millionen Euro für Betriebsvermögen – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Bis dahin zahlt man keinen Cent. Für jeden Euro darüber gibt es einen progressiven Steuertarif. Von 15 Prozent Eingangssteuersatz bis 25 Prozent Spitzensteuersatz ab 26 Millionen Euro. Wer mehr erbt, zahlt mehr. Und trotzdem wäre der Spitzensteuersatz nominal geringer als heute, wo er je nach Verwandtschaftsgrad bei 30 bis 50 Prozent liegt.
Für diese Spitzensteuersatzsenkung (Framing!) müssten dann nur die Ausnahmen für Betriebsvermögen weg. Unternehmenserben, die die Steuer nicht auf einen Schlag entrichten können oder wollen, sollten zwei Optionen haben. Erstens: die Steuer über 25 Jahre beim Staat abstottern. Und zweitens: den Staat zum stillen Teilhaber machen und die Steuerschuld über Gewinnausschüttungen begleichen. Die Mär, dass Familienunternehmer durch eine ernsthafte Erbschaftsteuer massenhaft an Finanzinvestoren verkaufen müssten, wäre damit abgeräumt.
Vergünstigungen? Könnte es geben, wenn Erben Unternehmensanteile an die Beschäftigten übertragen. Eigentum teilen, sollte belohnt werden, dynastisches Vererben nicht.
Maurice Höfgen, 28, ist Autor und Ökonom. Hier überlegt er einmal monatlich, wie sich wirtschaftliche Utopien umsetzen ließen.
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