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Mauerschütze: Tod in Kauf genommen

Berlin (dpa) — Die beiden im zweiten Mauerschützenprozeß angeklagten ehemaligen DDR-Grenzsoldaten haben nach ihren Aussagen in der Nacht zum 1. Dezember 1984 „die Möglichkeit erkannt“, mit ihren Schüssen den Flüchtling Horst-Michael Schmidt tödlich zu verletzen. Weitgehend übereinstimmend mit der Aussage seines ehemaligen Vorgesetzten Udo Walther (27) am vergangenen Verhandlungstag, sagte der frühere Grenzsoldat Uwe Hapke (30) am Donnerstag, daß er zwar den 20jährigen Schmidt „nicht töten wollte“ und nur „auf den Wadenbereich“ geschossen habe. Sicher sei er sich aber nicht gewesen, daß er nur die Beine treffe. Er sei von dem Gedanken gelenkt worden, den Grenzdurchbruch zu verhindern, auch wenn der Flüchtling dabei zu Tode kommt, so Hapke vor dem Berliner Landgericht. Nachdem Schmidt, der sich zum Zeitpunkt der Schüsse schon auf einer Leiter an der letzten Mauer in Richtung West-Berlin befand, zu Boden gefallen war, habe Hapke zu ihm gesagt: „Was machst du für einen Scheiß.“ Schmidt habe darauf aber keine Antwort mehr geben können, berichtete Hapke. Walther und er hätten ihn nicht nach seinen Verletzungen gefragt und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Verbandspäckchen versorgt. „Es hat keine Anweisung gegeben, daß wir bei den Grenzverletzern von den Verbandspackungen Gebrauch machen sollen.“

Kurz danach seien andere Soldaten und Offiziere gekommen, die den schwerverletzten Schmidt „zum Turm geschleppt oder getragen“ hätten. Nach Angaben von Hapkes Verteidigerin Helene Bode hätte Schmidt durch eine Notoperation gerettet werden können. Die Offiziere hätten aber keine Befehle für eine ärztliche Versorgung gegeben. Inzwischen soll auch ein Ermittlungsverfahren gegen die Vorgesetzten der Grenzsoldaten in diesem Zusammenhang eingeleitet worden sein. Hapke berichtete, daß ein Offizier lediglich geschimpft hätte, daß die beiden Angeklagten „so viel Munition“ verschossen hätten.

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