Maßnahmen gegen Luftverschmutzung: EU-Kommission verklagt Deutschland
Brüssel sieht Versäumnisse bei der Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxid. Deutschlands Konzept eines kostenlosen Nahverkehrs reichte der Kommission nicht.
Im Fall von Deutschland geht es hauptsächlich um die erhöhte Belastung durch Stickoxid in Städten. Dort sind Dieselfahrzeuge für einen Großteil dieser gesundheitsschädlichen Emissionen verantwortlich. Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub sind in deutschen Städten bis auf Ausnahmefälle kein Problem mehr.
EU-Kommissar Vella hatte die Umweltminister der neun Länder Ende Januar nach Brüssel geladen. Sie sollten Vorschläge unterbreiten, um die Luftqualität in den Städten rasch zu verbessern und so eine EuGH-Klage im letzten Moment abzuwenden. Alle Länder hatten Nachbesserungen eingereicht.
Die Vorschläge aus Deutschland beinhalteten unter anderem die mögliche, testweise Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs in ausgewählten Städten. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge wollte die Bundesregierung hingegen nach Möglichkeit vermeiden.
Der Kommission reichten diese Bemühungen nicht. Anders im Fall von Spanien, Tschechien und der Slowakei: Auch sie hatten Anfang des Jahres zusätzliche Maßnahmen vorstellen müssen, werden aber vorerst nicht in Luxemburg verklagt.
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