: Maßlosigkeit bleibt lukrativ
DÜSSELDORF ap ■ Der wegen Untreue in Millionenhöhe angeklagte frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser kann auf ein Schmerzensgeld wegen Rufschädigung durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hoffen. Eine Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts erklärte gestern, das Gericht sei der Auffassung, dass die Persönlichkeitsrechte des Managers so gravierend verletzt worden seien, dass dies ein Schmerzensgeld rechtfertige. Esser hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 100.000 Euro und weitere 100.000 Euro als Schadensersatz für die Anwaltskosten gefordert. Hintergrund: Die Staatsanwalt Düsseldorf hat in der Mannesmann-Affäre Esser wegen Untreue in einem besonders schweren Fall beziehungsweise Beihilfe dazu angeklagt. Den Gesamtschaden für Mannesmann bezifferte die Behörde auf bis zu 56,8 Millionen Euro.