: Marktwert ist Kündigungsgrund
Wenn eine Wohnung, die verkauft werden soll, dem Eigentümer unvermietet mehr einbringt als im vermieteten Zustand, kann dem Mieter gekündigt werden. Das entschied gestern das Koblenzer Oberlandesgericht. Der Mieter kann gegen eine solche Kündigung nur dann rechtlich vorgehen, wenn „vorgeschobene Gründe oder ein mißbräuchliches Verhalten des Vermieters“ vorliegen. (Aktenzeichen 4W-RE-695/88).
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