Der türkische Buchhändler Ümit Nar legt sich mit dem Pariser Luxus-Konzern Hermès an. Beide verwenden für ihr Geschäft denselben Namen.
Apple will einem Start-up dessen Birnen-Logo untersagen – wegen Verwechslungsgefahr. Er möchte offenbar den ganzen Obstkorb für sich.
Ein Hanfblatt im Markenzeichen? Schon die Anspielung auf Marihuana verstößt gegen die öffentliche Ordnung, urteilt das Europäische Gericht.
Ein deutscher Essigmeister darf sein Produkt als deutschen Balsamico bezeichnen. Der italienische Aceto balsamico di Modena ist sauer.
Ein britischer Konkurrent hatte gegen den Markenschutz für die Figuren des dänischen Spielzeugherstellers Lego geklagt – ohne Erfolg. Ihm bleibt der Gang zum EuGH.
Wörterbücher in der Farbe Gelb gehören zu Langenscheidt. So war es und so soll es bleiben, sagen die Richter. Ein Sprachlernprogramm hat das Nachsehen.
Der Plüschtierhersteller Steiff hat im Streit um den „Knopf im Ohr“ eine juristische Schlappe erlitten. Den Knopf in der Mitte des Ohrs darf nicht er platzieren.
Zwei Rechte aus dem schleswigholsteinischen Norderstedt haben sich vom Deutschen Patent- und Markenamt den Slogan „Wir sind das Volk“ schützen lassen.
Viele Markennamen dürfen auf dem Internetportal der Verbraucherschützer nicht mehr genannt werden. Deshalb fördert die Regierung das Projekt weiter.