Mariam Blal erhält Aufenthaltserlaubnis: Wie ein Jackpot für Mariam

Das kranke Flüchtlingskind Mariam Blal und ihre Mutter erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Das bedeutet Reisefreiheit in ganz Deutschland, Arbeit und eine eigene Wohnung.

Darf jetzt in Deutschland bleiben: Mariam Blal. Bild: Miguel Ferraz

HAMBURG taz | Der Fall der achtjährigen Mariam Blal, die seit ihrer Geburt im Flüchtlingslager in Mecklenburg-Vorpommern lebt und an einer Epilepsie leidet, hat ein Ende. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilte nun ein Abschiebungsverbot für ihr Herkunftsland Algerien. Mit diesem Bescheid erhalten beide innerhalb weniger Tage automatisch eine Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde.

Die taz hatte am 11. Februar über Mariam Blal berichtet, die trotz ihrer schweren Erkrankung von der Ausländerbehörde im Flüchtlingslager in Parchim untergebracht wird – obwohl laut aktueller Gesetzeslage in Mecklenburg-Vorpommern auch eine Unterbringung in einer Wohnung möglich wäre.

Nach Bekanntwerden des Falls hatte das CDU-regierte Innenministerium angekündigt, dafür zu sorgen, dass „etwas passieren werde“. Thomas Wanie, Anwalt der Kleinfamilie, sagt: „Über zehn Jahre ist absolut nichts passiert. Es ist schon ärgerlich und irgendwie zynisch, dass erst gehandelt wird, wenn ein Schicksal der breiten Öffentlichkeit bekannt ist. Dann geht alles plötzlich ganz schnell.“

In dem Bescheid über das Abschiebungsverbot, der der taz vorliegt, heißt es zur Begründung, „dass Sara Blal aufgrund ihrer unehelich im Bundesgebiet geborenen Tochter im Falle einer Rückkehr nach Algerien geächtet würde und keinerlei Möglichkeit der sozialen Reintegration hätte.“ Mariams Geburt liegt mittlerweile acht Jahre zurück.

Zu zweit auf 18 Quadratmeter

Sie und ihre Mutter wurden jahrelang in Deutschland nur geduldet. Noch leben sie weiterhin in ihrem 18 Quadratmeter großen Zimmer im Flüchtlingslager, Küche und Bad teilen sie sich mit anderen Bewohnern. Die zuständige Ausländerbehörde weigerte sich bisher – trotz zweier ärztlicher Gutachten mit der Bitte um dezentrale Unterbringung – die beiden in einer Wohnung unterzubringen. Opposition, Flüchtlingsrat und Pro Asyl kritisierten das Vorgehen der Behörde scharf: Der Fall verstoße in mehreren Punkten gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

Die kommende Aufenthaltserlaubnis ist für Mutter und Tochter Blal nun wie ein Jackpot: Sie dürfen sich in der Bundesrepublik frei bewegen, Sara Blal hat freien Zugang zum Arbeitsmarkt, bis sie einen Job findet, steht ihr der Hartz-IV-Regelsatz zu, vom Jobcenter wird den beiden eine Wohnung gestellt. „Ich glaube das nicht“, sagt Sara Blal. „Erst, wenn wir aus dem Lager hier raus sind, kann ich wieder ruhig schlafen.“ Sie will mit ihrer Tochter Mariam nun nach Hamburg ziehen.

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