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Mal CSU-Chef, mal BundesinnenministerVerknotung von Ämtern

Seinen „Masterplan“ hat Horst Seehofer gleich zweimal vorgestellt. Hat er dabei seine Ämter sauber getrennt? Der Bundestagspräsident prüft das.

Knoten sind doch nur bei Brezeln schön, aber nicht bei Seehofers Ämtern Foto: Pierre Gui Unsplash/Pierre Gui

Gleichzeitig Bundesminister und Vorsitzender einer Regionalpartei zu sein, kann gerade in bayrischen Wahlkampfzeiten zu Verwirrung führen. Dass da schon mal etwas durcheinander geraten kann, demonstrierte unlängst Horst Seehofer mit seinem „Masterplan Integration“, den er gleich zweimal vorstellte: Die erste Version legte er als CSU-Vorsitzender am 1. Juli in München vor, eine leicht überarbeitete Fassung präsentierte er als Innenminister am 10. Juli in Berlin.

Das könnte ihm nun Ärger einbringen. Denn Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat veranlasst, dass seine Beamten überprüfen, „ob hier geldwerte Leistungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat in unzulässiger Weise zur Finanzierung parteipolitischer Tätigkeit herangezogen worden sind“, wie er der grünen Bundestagsfraktion mitteilen ließ.

Die Opposition zeigt sich erfreut. Es sei „gut und richtig, dass der Bundestagspräsident das jetzt prüft“, sagt die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. „Im Raum steht, dass der CSU-Vorsitzende Seehofer mit seinem ‚Masterplan‘ seine Amtsmittel missbräuchlich für Parteiarbeit genutzt haben könnte“, sagt sie der taz. Daher hätte ihre Fraktion „darauf gedrängt, dass das geklärt wird“.

Auch der sozialdemokratische Koalitionspartner hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit. „Der ‚Masterplan‘ wurde im Innenministerium erstellt und anschließend dem CSU-Parteivorstand zur Beschlussfassung vorgelegt und als Konzept des CSU-Vorsitzenden veröffentlicht“, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der taz. „Dies verstößt gegen die Regelungen zur Parteienfinanzierung“, ist er überzeugt. Seehofer betreibe „auf Steuerzahlers Kosten Parteipolitik im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl“.

Fechner beruft sich auf ein aktuelles Gutachten, das der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags im Auftrag der SPD-Fraktion erstellt hat. Wenn es bei der Äußerung oder dem Handlungsvorschlag eines Ministers um „politischen Meinungskampf“ gehe, müsse zur Wahrung des staatlichen Neutralitätsgebots „sichergestellt sein, dass ein Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten unterbleibt“, heißt es in dem vierseitigen Papier, das der taz vorliegt.

Verwende ein Minister öffentliche Mittel „für parteipolitische Arbeit oder politischen Meinungskampf, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen haushaltsrechtliche Prinzipien vor“, schrei­ben die Bundestagsgutachter. Allerdings konstatieren sie auch, dass in Fällen, „bei denen ein Bundesminister einen Handlungsvorschlag sowohl für die Bundesregierung nutzt als auch für die Partei, der er angehört“, die Abgrenzung nur „nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu bestimmen“ sei. Eine „strikte Trennung der Sphären“ eines Bundesministers und eines Parteipolitikers sei „nicht möglich“. Für Horst Seehofer ohnehin nicht.

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4 Kommentare

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  • 9G
    97088 (Profil gelöscht)

    Na ja -wer es mit dem Treueschwur des heiligen Sakraments der Ehe nicht wirklich ernst nimmt - warum sollte der sich an den Ministereid gebunden fühlen. Ein wahres Vorbild in Glaubens- und Gesellschaftsfragen.

  • Ist wirklich jemand überrascht, dass der Seehofer Horst sich als Bayernminister, anstatt als Bundesminister sieht?

    Ich bin sowieso der Meinung, eine Partei die sich einzig um ein Bundesland



    kümmert, hat in der BUNDESpolitik nichts verloren.

    Das Problem der Verknotung von Ämtern, hatten wir ja schon bei der letzten Bundestagswahl. Wo Herr Altmaier Bundeskanzleramtswahlkampfchef war. (Also Kanzleramtschef und Wahlkampfleiter der CDU in Personalunion.)

  • "Die erste Version legte er als CSU-Vorsitzender am 1. Juli in München vor, eine leicht überarbeitete Fassung präsentierte er als Innenminister am 10. Juli in Berlin."

    Drei Sätze dazu:

    1) Verstoß gegen die Gewaltenteilung!



    2) Ein Plan für Bundespolitik darf nicht im Landtag vorgestellt werden!



    3) CSU ist auf der Bundesebene nicht regierungsfähig!

  • Wenn er selbst den verfasst hat, ist es wohl unproblematisch.

    Ich glaube dieser Formalkram ist das geringste Problem mit dem "Plan" des "Meisters".