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Majestätsbeleidigung in ThailandElf Jahre Haft

Ein thailändisches Gericht verurteilt einen prominenten Menschenrechtsaktivisten zu elf Jahren Gefängnis. Er soll den König beleidigt haben.

Somyot Prueksakasemsuk vor dem Strafgericht in Bangkok. Bild: reuters

BANGKOK afp | Ein prominenter politischer Aktivist ist in Thailand wegen Majestätsbeleidigung zu elf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht in Bangkok verkündete am Mittwoch das Urteil gegen den früheren Journalisten Somyot Prueksakasemsuk im Zusammenhang mit zwei Artikeln, die als beleidigend für die königliche Familie empfunden wurden.

Der Anwalt des Aktivisten erklärte, sein Mandant habe nicht gegen das Gesetz zur Majestätsbeleidigung verstoßen wollen und kündigte an, in Berufung zu gehen.

Menschenrechtsaktivisten verurteilten das Strafmaß gegen Somyot, der in Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht wurde und mehr als ein Jahr lang festgehalten worden war.

Auch die Europäische Union kritisierte das Urteil. Die EU sei „zutiefst besorgt“ über die elfjährige Haftstrafe gegen den bekannten Aktivisten, teilte die EU-Delegation in Bangkok mit.

Das Urteil unterwandere das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Pressefreiheit und schädige das Bild Thailands als freie und demokratische Gesellschaft.

Die königliche Familie ist in Thailand ein sensibles Thema. Der 85-jährige König Bhumibol Adulyadej wird von vielen Menschen in Thailand verehrt. Er liegt seit September 2009 im Krankenhaus.

Aktivisten kritisieren, das Gesetz der Majestätsbeleidigung werde zunehmend zu politischen Zwecken missbraucht. Viele der im Zusammenhang mit dem Gesetz Verurteilten stünden der Rothemden-Bewegung nahe, die den früheren Regierungschef Thaksin Shinawatra unterstützt. Auch Somyot ist ein Unterstützer der Bewegung.

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1 Kommentar

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  • I
    ion

    Leider findet in der einfach weitergereichten afp-Meldung noch nicht mal mehr Erwähnung, dass Herr Somyot Prueksakasemsuk lediglich der Editor und Herausgeber des Magazins, also noch nicht mal der Verfasser der bemängelten Artikel war! {In diesem Sinne, viel Spass weiterhin mit dem taz-Autor D.Y..}

    Und leider fehlt (als: ‘Reisewarnung’) auch, dass die Thai-Justiz sogar Urheber verfolgt, die sich im Ausland vorgeblich majestätsbeilidigend äußer-te-n (z.b. in (öffentlichen) blogs oder sogar ccc-/bcc-e-mails !), was bei intendierten einreisen in Thailand von jedem zu bedenken wäre! Und all das, obwohl der König selbst kritisch gegenüber dieser Vorgehensweise der Thai-Justiz sein soll (; und entsprechend Inhaftierte nach 'angemessen' erscheinender Inhaftierungszeit auch bereits begnadigt-e).