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Macho-Firmen nicht benachteiligt

Dem Senat geht's um Gerechtigkeit, genauer gesagt ums EU-Recht. Deshalb wird er frauenfreundliche Betriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht bevorzugen. Eine solche Förderung sei nämlich mit EU-Recht kaum vereinbar, verlautbarte Frauensenatorin Christina Weiss (parteilos) gestern. Der erforderliche Kontrollapparat könne zudem die zarte Bereitschaft der Firmen zu freiwilliger Frauenförderung zertreten. Nun läßt der Senat zunächst Erfahrungen in Berlin und Brandenburg sammeln, wo die Gleichstellung der Geschlechter in Unternehmen mit der Auftragsvergabe gesetzlich gekoppelt ist. Zwar hätten auch in Hamburg Frauen kaum Führungspositionen in der Wirtschaft inne, dennoch sähen die Chefs meist keinen Bedarf an gezielter Frauenförderung, berichtete Weiss Altbekanntes.

Foto: Markus Scholz

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