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Friede Springer (66), Verlegerwitwe, siegt vor Gericht. Axel Sven Springer, der Enkel des 1985 verstorbenen Verlegers Axel Caesar Springer, ist nach einem sieben Jahre langen Rechtsstreit endgültig mit dem Versuch gescheitert, die Erbaufteilung anzufechten. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Beschwerde von Axel Sven Springer gegen ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2008 ab. Demnach sind Friede Springer 70 Prozent der Konzernanteile ihres Mannes wirksam übertragen worden. Nach dem Tod Axel Springers hatten sich in einer notariellen Vereinbarung vom Oktober 1985 alle Betroffenen – auch der damals 19-jährige Axel Sven – mit einer Regelung einverstanden erklärt, nach welcher der Enkel 5 Prozent bekommen sollte. Er klagte allerdings im Sommer 2002 gegen die Vereinbarung und argumentierte, er sei getäuscht worden. Friede Springer klagte im Gegenzug auf Feststellung, dass ihr die Anteile wirksam übertragen worden seien. Sowohl beim Landgericht Hamburg als auch beim Oberlandesgericht hatte die Verlegerwitwe Erfolg. (epd)