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■ MAUERSCHÜTZENPDS fordert Ende der Strafverfolgung

Berlin. Der Parteivorstand der PDS hat sich für ein Ende der Strafverfolgung von Grenzsoldaten ausgesprochen, die ihre Schußwaffe nach dem damals gültigen DDR-Recht eingesetzt haben. Die »Prüfung eventueller Schuld« sollte bei den politisch Verantwortlichen beginnen und »nicht bei den einfachen Soldaten«, heißt es. Die Bestimmungen über den Schußwaffeneinsatz durch Polizei und Grenztruppen »unterschieden sich nicht wesentlich von denen anderer Staaten«. Das »juristische Problem« habe in der DDR darin bestanden, »daß es kein Recht auf Freizügigkeit und zum Verlassen des eigenen Landes gab und deshalb Menschen versuchten, die Grenze zu überwinden«. Das Landgericht hatte am Vortag die Eröffnung eines Prozesses gegen einen mutmaßlichen Mauerschützen abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts kann dem Ex- Grenzsoldaten nicht seine Aussage widerlegt werden, er habe nur auf die Füße des am 6. Februar 1989 an der Mauer erschossenen jungen Mannes gezielt.

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