Loveparade in Duisburg: Genehmigung war rechtswidrig
Die Loveparade in Duisburg hätte gar nicht stattfinden dürfen. So steht es in einem Bericht der Staatsanwaltschaft, der bisher von der Landesregierung unter Verschluss gehalten wird.
DUISBURG afp/dpa | Die Loveparade in Duisburg, bei der vor einem Jahr 21 Menschen ums Leben kamen, hätte so nicht genehmigt werden dürfen. Aus Sicherheitsgründen. "Die Erteilung der Genehmigung erfolgte rechtswidrig", heißt es in einem 400 Seiten starken Bericht der Staatsanwaltschaft an die vorgesetzten Behörden vom Januar.
Der zuständige Duisburger Staatsanwalt Rolf Haferkamp bestätigte einen entsprechenden Artikel der Rheinischen Post vom Montag. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Als Beschuldigte gelten derzeit 16 Menschen, darunter 11 städtische Mitarbeiter. Ihnen wird laut Bericht vorgeworfen, das Konzept des Veranstalters trotz Mängel ohne die nötigen kritischen Prüfungen übernommen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft sieht zudem ein pflichtwidriges Verhalten des Leitenden Polizeidirektors, der an dem Unglückstag ab Mittag für das Einsatzgeschehen verantwortlich war. Von den weiteren 15 Beschuldigten seien elf zum Zeitpunkt der Loveparade bei der Stadt Duisburg und vier bei Loveparade Veranstalter Rainer Schaller beschäftigt gewesen. Der Zwischenbericht wird der Zeitung zufolge von der NRW-Landesregierung bislang geheim gehalten.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft würden wegen der enormen Menge an Daten und mehr als 3000 Zeugen noch einige Monate in Anspruch nehmen, sagte Haferkamp. Bis zum Abschluss der Ermittlungen und der Entscheidung über eine mögliche Anklageerhebung werde es daher voraussichtlich ebenfalls noch Monate dauern.
Während der Loveparade am 24. Juli 2010 war am überfüllten Zugangstunnel zum Veranstaltungsgelände in Duisburg eine Massenpanik ausgebrochen. 21 junge Menschen starben, mehr als 500 wurden verletzt. Im Zusammenhang mit der Katastrophe ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung gegen Mitarbeiter der Stadt Duisburg, des Veranstalters Lopavent und der Polizei.
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