: Lordrichter fortschrittlich
■ Vergewaltigung in der Ehe ist in Großbritannien in Zukunft strafbar
Dublin/Bonn (taz/afp) — Das britische House of Lords hat am Mittwoch entschieden, daß Vergewaltigung in der Ehe in Zukunft strafbar ist. Damit hoben sie die Straffreiheit englischer und walisischer Ehemänner auf, die ihnen ein Gesetz aus dem Jahr 1736 zugesichert hatte. In Schottland ist das bereits 1989 geschehen.
Die elf Lordrichter — allesamt Männer — wiesen gleichzeitig den Revisionsantrag eines 38jährigen Mannes aus Leicester zurück, der vom Berufungsgericht im Frühjahr wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden war. In ihrer Urteilsbegründung bezeichneten die Richter das 255 Jahre alte Gesetz als „Anachronismus“. Das britische Innenministerium begrüßte die Entscheidung. Staatssekretär Chris Patten sagte: „Ich bin der Meinung, daß ein Vergewaltiger ein Vergewaltiger bleibt, auch wenn er mit dem Opfer verheiratet ist.“
Eine Sprecherin der Organisation „Frauen gegen Vergewaltigung“ sagte: „Das ist ein phantastischer Tag für Frauen. Die Lordrichter haben endlich diese Lüge begraben, die fast drei Jahrhunderte überlebt hatte.“ Allerdings gab sie zu bedenken, daß vergewaltigte Frauen nun zwar ihre Ehemänner vor Gericht bringen können, sie dort aber immer noch auf verständnisvolle Richter angewiesen seien. Außer in Großbritannien wird Vergewaltigung in der Ehe auch in Kanada, Neuseeland, Israel, Irland und Teilen der USA und Australiens bestraft.
Vergewaltigung in der Ehe soll nach Ansicht von Bundesfrauenministerin Merkel (CDU) als strafbare Handlung auch im deutschen Strafrecht verankert werden. Ehemänner, die ihre Frauen vergewaltigten, sollten nicht länger bevorzugt werden, forderte die Ministerin. „Für mich besteht kein Unterschied darin, ob eine Frau von einem Fremden oder von ihrem Ehemann vergewaltigt wurde.“ Sie sehe deshalb nicht ein, warum Ehemänner im Strafrecht privilegiert werden. raso
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