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Lohnprellung bei der Mall of BerlinIns letzte Gefecht um Lohnzahlungen

Am Mittwoch entscheidet das Bundesarbeitsgericht, ob ein Investor haftet, wenn Subunternehmen Bauarbeiterlöhne nicht zahlen.

In letzter Zeit war es ruhig geworden um den Arbeitskampf bei der Mall of Berlin. Seit 2014 hatten dort sieben rumänische Bauarbeiter mit Unterstützung der Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU) um die Löhne gekämpft, um die sie geprellt wurden. Jetzt könnten sie Rechtsgeschichte schreiben. Am 16. Oktober entscheidet nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über die Klagen der zwei Bauarbeiter Ovidiu Mindrila und Niculae Hurmuz.

Die beiden haben den Investor der Mall of Berlin auf Zahlung ihrer Löhne verklagt. Das Bundesarbeitsgericht hat nun die Frage zu klären, ob der Bauherr als letztes Glied in der Kette für die Zahlung des Mindestlohns haften muss, wenn General- und Subunternehmen ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen sind.

Genau das ist im Fall der Mall of Berlin geschehen. Die Bauarbeiter hatten zunächst die zwei Subunternehmen verklagt, die sie um ihren Lohn geprellt hatten. Zwar gewannen sie mehrere Prozesse, Geld bekamen sie aber dennoch bis heute nicht. Das Subunternehmen Metatec ging pleite und bei Openmallmaster war niemand mehr erreichbar. Beide Unternehmen konnten nicht mehr haftbar gemacht werden, die Bauarbeiter gingen leer aus – keine Seltenheit gerade im Bausektor.

Betrug mit System

Das Besondere bei der Mall of Berlin war nicht der Lohnbetrug, sondern die hartnäckige Widerstandsbereitschaft der lohngeprellten Arbeiter und der FAU, die sie in ihrem Kampf unterstützte. Zuvor hatten Mindrila und Hurmuz beim DGB Rat gesucht – dort war ihnen ein Vergleich empfohlen worden, weil sie den Kampf nicht gewinnen könnten.

Sollte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch zugunsten der Bauarbeiter entscheiden, hätte das Signalwirkung für viele andere Fälle. Die FAU spricht von einem „Präzedenzfall, der den systematischen Lohnbetrug einschränken kann und den Bauherren einen Strich durch ihre Rechnung machen würde“. Am Mittwoch wird eine Delegation der Berliner FAU gemeinsam mit den beiden Klägern nach Erfurt fahren und ab 8 Uhr vor dem Bundesarbeitsgericht eine Kundgebung abhalten.

Sollte die Klage abgewiesen werden, wäre das ein Signal an die Unternehmer, dass Lohnbetrug keine Konsequenzen hat. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass das Bundesarbeitsgericht den Fall wieder an die Berliner Gerichte zurück gibt. Dann müsste dort der ganze Prozess noch mal aufgerollt werden.

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