Lobbyregister für Abgeordnete: Mehr Transparenz wagen

Wohl wegen des Amthor-Skandals plant die Groko nun doch, ein verpflichtendes Lobbyregister einzuführen. Das kommt zu spät, finden manche.

Amthor mit Deutschlandsticker

Wegen Lobbyarbeit aufgeflogen Foto: Jens Büttner

BERLIN taz | Der Fall Philip Amthor hat das Thema wieder auf die Tagesordnung gehoben: „Die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters ist höchste Eisenbahn und wurde viel zu lange verzögert“, sagt Roman Ebener, Lobbyismusexperte und Campaigning-Leiter bei abgeordnetenwatch.de. Und tatsächlich: Nach dem Skandal um die Nebentätigkeit und Lobbyarbeit des CDU-Abgeordneten Amthor für das US-Unternehmen Augustus Intelligence, hatte die Union vergangene Woche ihren langjährigen Widerstand gegen die Einführung eines Lobbyregisters aufgegeben.

Ein Lobbyregister soll nachvollziehbar machen, welche Interessenvertretung in wessen Auftrag und mit welchem Budget auf die Gesetzgebung oder andere politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen versucht.

Die Große Koalition erarbeite derzeit einen Gesetzentwurf, der nach der Sommerpause vorliegen soll, wie Matthias Bartke sagt, der Sprecher der Arbeitsgruppe Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung der SPD-Bundestagsfraktion. Für den 1. Oktober ist eine Sachverständigenanhörung im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags geplant.

Zu spät, kritisiert die Opposition, die den Koalitionsfraktionen vorwirft, den Gesetzgebungsprozess verzögern zu wollen. „Eine Anhörung vor der Sommerpause wäre nicht nur ein Zeichen der Koalition gewesen, dass sie verstanden hat, was die Menschen bewegt“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion Jan Korte vergangene Woche. „Sie hätte ihr auch die Möglichkeit geboten, Erkenntnisse aus der Anhörung in einen möglichen Koalitionsentwurf aufzunehmen“, so Korte weiter.

Reicht ein Lobbyregister aus?

Das Lobbyregister hätte problemlos vor der Sommerpause diskutiert werden können, sagt auch Ebener von abgeordnetenwatch.de. „Die Koalition tritt allerdings derzeit weiter auf die Bremse.“ Das Thema Lobbyregister liegt bereits seit 2018 im Geschäftsordnungsausschuss, als Anträge von Linken und Grünen dorthin überwiesen wurden.

Die Forderung nach der Einführung eines Lobbyregisters reicht jedoch noch weiter zurück. Seit 2008 haben Linke und Grüne im Bundestag immer wieder Anträge zu dem Thema gestellt. Die CDU blockierte die Einführung eines Lobbyregisters stets, da sie befürchtete, dass dadurch das freie Mandat und das Vertrauen in die Abgeordneten verletzt würden.

Anders die SPD, die die Forderung schon im vorletzten Bundestagswahlkampf 2013 in ihrem Wahlprogramm verankert hatte. Dennoch sei das Thema der SPD in den letzten Jahren nicht sonderlich wichtig gewesen, sagt der Bundestagsabgeordnete Marco Bülow gegenüber der taz. „Bei den letzten Koalitionsverhandlungen ist das Lobbyregister, welches die SPD eigentlich schon länger fordert, mal wieder als erstes unter den Tisch gefallen“, so Bülow, der seit seinem Austritt aus der SPD im November 2018 als parteiloser Abgeordneter im Bundestag sitzt.

In der Ankündigung eines Lobbyregisters sieht Bülow in erster Linie politisches Kalkül: „Union und SPD wollen die Amthor-Debatte jetzt offensichtlich mit dem Hinweis auf das Lobbyregister schnell runterkochen.“

Mit einem „Schmalspur-Lobbyregister“ werde man sich aber nicht zufriedengeben, sagt Timo Lange, Campaigner bei Lobbycontrol. „Alle eingetragenen Lobbyisten müssen offenlegen, wer die Auftraggeber sind, woher die Finanzierung kommt, auf was die Lobbyarbeit zielt.“ Diese Regelung habe für alle professionellen Interessenvertreter zu gelten, unabhängig davon, ob sie den Kontakt zum Bundestag oder zu den Ministerien suchen.

Auch wenn die Einführung eines Lobbyregisters durch den Amthor-Skandal nun erstmals realistisch erscheint, zeigt der Fall doch auch die sich schon jetzt abzeichnenden Grenzen eines solchen Gesetzes.

Amthors Verstrickungen mit der Wirtschaft wäre nämlich auch in einem solchen Lobbyregister nicht angabepflichtig gewesen. Transparenzorganisationen fordern daher weitere Maßnahmen wie die Einführung eines legislativen Fußabdrucks, Einschränkungen und Veröffentlichungspflichten bei Nebentätigkeiten sowie eine Karenzzeitregelung für Abgeordnete und Regierungsmitglieder nach dem Ausscheiden aus der Politik.

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