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Lizenz zum Lügen

■ Freispruch für „Super!“-Journalisten

Berlin (ADN/taz) — Der Freispruch eines Journalisten des inzwischen eingegangenen Burda- Dreckblatts Super! vom Vorwurf der üblen Nachrede kommt einem Freibrief für inhaltlich falsche Angaben in der Boulevardpresse gleich. Nach der Entscheidung des Schöffengerichts Tiergarten vom vergangenen Donnerstag seien reißerische Schlagzeilen in solchen Blättern üblich; deren Leser würden die Texte als Übertreibungen ohnehin nicht ernst nehmen. Ein Ex-Stasi-Major hatte Strafanzeige gegen einen Super!-Journalisten wegen Verleumdung erstattet. Unter voller Nennung seines Namens wurde der für die Berliner Bereitschaftspolizei und Kampfgruppen zuständige MfS-Abwehroffizier von dem Blatt am 31. Juli 1991 zum „Stasi-Chef von Wandlitz“ befördert. Er habe 50.000 Menschen bespitzelt und 500 IMs geführt. Die Super!-Behauptungen seien polemisch und inhaltlich falsch, räumte die Vorsitzende Richterin ein. Herabwürdigend wären solche Unterstellungen jedoch nicht. Der Staatsanwalt hatte 5.000 Mark Geldstrafe gefordert.

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