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■ Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes als Imagepflege

Wer von eigenen Versäumnissen ablenken, wenn nicht gar eigene Vergehen kaschieren will, redet am besten laut über die Schuld anderer und vernebelt die Tatsachen. Mit dieser Strategie haben insbesondere die beiden für Wirtschaft und Außenpolitik zuständigen Bundesminister der FDP in den letzten drei Jahren die Debatte um die Ausfuhr von Rüstung und militärisch verwendbaren Gütern bestritten. „Illegale Exporte“, verantwortet von „bösen Firmen“ voll „krimineller Energie“, denen das „Handwerk zu legen“ sei — das sind die wichtigsten Versatzstücke jeder Äußerung Genschers seit Aufdeckung der Rabta-Affäre im Januar 1989 und Möllemanns, seit er Anfang 1991 die Nachfolge des überraschend zurückgetretenen Hausmann antrat. Die Strategie war recht erfolgreich. Im öffentlichen Bewußtsein gelten heute vor allem die Firmen als „Händler des Todes“ und damit als die Hauptverantwortlichen für die „illegalen Rüstungsexporte“. Die kriminelle Energie und Phantasie mancher Unternehmen bei der Umgehung von Exportrestriktionen soll beileibe nicht unterschätzt werden. Doch es wird nicht nur im aktuellen Fall der Aufrüstung des Iraks mit Massenvernichtungswaffen und Raketen immer deutlicher, welch große Verantwortung für die weltweite Aufrüstungsrolle der Deutschen die Bundesregierung trägt: die Palette reicht von schlampigen Überprüfungen über Kollaboration mit Täuschungsmanövern der Firmen bis hin zur bewußten Nichtbeachtung vorliegender Geheimdienstwarnungen und finanziellen Förderung bereits in Verdacht geratener Unternehmen. Auf diese Weise sind die meisten der inzwischen ins Zwielicht geratenen Exporte formal „legal“, weil von Bonn genehmigt gewesen. Was die Firmen natürlich nicht entschuldigt, die selbst bei Lieferung ziviler Güter wie etwa elektrischer Schaltanlagen fast immer wußten, wenn diese vom Empfänger für den militärischen Bereich vorgesehen waren. Mit entsprechendem politischen Willen wären Kontrolle und Unterbindung dieser Exporte auch schon mit den bislang existierenden Gesetzen und Bestimmungen möglich gewesen. Die von Möllemann betriebene Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes bringt nichts außer Imagepflege für ihn selbst. Fragen nach der Rolle des ehemaligen eifrigen Befürworters von Waffenexporten — sei es als Abgeordneter oder als Vorsitzender der deutsch-arabischen Gesellschaft — sind damit freilich nicht vom Tisch. Möllemanns Dementi im Fall der in seinem Wahlkreis beheimateten Firma H&H Metalform ist eher dazu angetan, das Mißtrauen zu schüren. Andreas Zumach

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