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Linke und Konservative gegen den EU-VertragZwei haben ein Ziel

Peter Gauweiler von der CSU und Gregor Gysi von der Linkspartei haben etwas gemeinsam:Beide wollen die Lissabon-Reform der EU stoppen. Wie argumentiert Karlsruhe?

Gregor Gysi: "Ich bin wirklich Anhänger der europäischen Integration" Bild: dpa

DIE KLAGE DER LINKEN

Aus vier Gründen glaubt die Linke, dass der neue EU-Vertrag gegen das Grundgesetz verstößt.

1. Der Reformvertrag lege die EU auf eine "marktradikale, neoliberale Politik" fest. Damit maße sich die heutige Generation an, die Wirtschaftspolitik aller kommenden Generationen verbindlich festzulegen. Das verstoße gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes.

2. Die EU selbst sei nach wie vor nicht ausreichend demokratisch legitimiert. Weder die nationalen Parlamente noch das Europäische Parlament hätten genug Einfluss auf die EU-Rechtssetzung. Die Demokratie befinde sich nach dem Lissabon-Vertrag auf dem Niveau des Kaiserreichs von 1871. Das verstoße ebenfalls gegen das Demokratieprinzip.

3. Der Europäische Gerichtshof habe es für möglich erklärt, dass die laut Grundgesetz unantastbare Menschenwürde gegen die Dienstleistungsfreiheit abgewogen werde. Daran ändere auch der Lissabon-Vertrag nichts.

4. Über Europäische Militärmissionen entscheide der EU-Ministerrat, also die Regierungen. Damit werde das in Deutschland geltende Prinzip der "Parlamentsarmee" ausgehebelt. CHR

Die Karlsruher Maschinerie beginnt zu laufen. Gegen den Vertrag von Lissabon, mit dem sich die EU neue, effizientere Strukturen geben will, laufen immer mehr Klagen beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Richter haben Regierung, Bundestag und auch Bundespräsident Horst Köhler zu Stellungnahmen aufgefordert. Und sie erwarten fixe Antworten. Schon am Montag endet die erste Frist.

Bisher sind neun Klagen in Karlsruhe eingegangen. Der bekannteste Beschwerdeführer ist CSU-Querkopf Peter Gauweiler. Auch der Vorsitzende der konservativ-ökologischen ÖDP, Klaus Buchner, ist dabei. Gestern zog die Linke nach und stellte in Berlin gleich zwei Verfassungsklagen vor. Gregor Gysi und seine Fraktion sehen eine Verletzung von Parlamentsrechten. Dieter Dehm, Liedermacher und europapolitischer Sprecher der Linken, hat als Bürger eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.

"Ich bin wirklich Anhänger der europäischen Integration", sagte Gysi gestern, deshalb wolle er, "dass die große Mehrheit Ja zu Europa sagt". In den beiden rund 60-seitigen Klagen wird vor allem die mangelnde Demokratie in Europa gerügt. Doch es gibt Kritik an der Klage der Linken. Sie arbeite mit "geradezu böswilligen" Interpretationen des Vertrags (siehe Interview).

Bei Gauweiler steht dagegen die deutsche Souveränität im Mittelpunkt der Klage. Er findet, dass durch die Zustimmung zum Reformvertrag "die sourveräne Staatlichkeit" Deutschlands aufgegeben werde. Dass die EU schon längst wie ein Staat agiere, hat sein Prozessbevollmächtiger Karl Albrecht Schachtschneider auf 348 Seiten niedergeschrieben. Das war wohl selbst Gauweiler etwas zu viel. Deshalb hat er beim Freiburger Rechtsprofessor Dietrich Murswieck noch ein zweites Gutachen besorgt, mit nur 140 Seiten.

Die Klagen von Linken und Rechten überschneiden sich vor allem bei der Kritik am vermeintlichen Demokratiedefizit der EU. Auch bei der Argumentation, warum überhaupt einzelne Bürger gegen einen völkerrechtlichen Vertrag klagen können, gehen Linke und Rechte den gleichen Weg: Das Wahlrecht zum Bundestag werde entwertet, wenn die EU immer mehr Kompetenzen erhalte.

Gauweiler hat auch einen Eilantrag gestellt. Der Bundespräsident soll den Lissabon-Vertrag, dem im Mai bereits Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, nicht unterschreiben. Denn erst dann wäre Deutschland völkerrechtlich gebunden. Bis zum 30. 6. soll unter anderem Horst Köhler selbst dazu Stellung nehmen, baten die Verfassungsrichter. Vermutlich wird Köhler mitteilen, dass er die Karlsruher Entscheidung abwarten werde. So war es schon 2005, als Gauweiler erstmals gegen EU-Reformen zu Felde zog. Damals klagte er gegen die geplante EU-Verfassung, den Vorläufer des Lissabon-Vertrags.

Bis zum 30. Juli müssen dann die Stellungnahmen zu den Klagen selbst eingehen. Die Richter haben es also wirklich eilig. Man könnte meinen sie, wollen den Europapolitikern unbedingt noch Vorgaben mit auf den Weg geben. Voraussichtlich im Herbst wird nämlich auf einem EU-Gipfel entschieden, wie es nach der Niederlage bei der irischen Volksabstimmung mit dem Vertrag von Lissabon weitergeht. Für dieses Szenario spricht, dass der als EU-Skeptiker bekannte Verfassungsrichter Udo Di Fabio das Verfahren in Karlsruhe betreut.

Denkbar ist aber auch, dass Karlsruhe einfach möglichst schnell die Klagen erledigen und ablehnen will - damit Köhler den Vertrag bald ratifizieren und Deutschland dem EU-Projekt neuen Schwung geben kann.

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9 Kommentare

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  • EW
    Enrico Weigelt, metux IT service

    Die EU im Zusammenhang mit Demokratie zu nennen, grenzt eigentlich schon an Perversion !

     

    Es gibt in der EU keine Gewaltenteilung:

    * Richtlinien (die im Staatsrechtlichen Sinne keine Gesetze sind), werden fast ausschließlich durch die Executive beschlossen

    * Das sogenannte Parlament ist de facto kein Parlament - weder wird es in einer gleichen Wahl gewählt, noch hat es die legislative Gewalt - es kann allenfalls gelegentlich mitbestimmen, wenn sich die Executive nicht einig ist.

    * Es gibt *keine* unabhängige Gerichtsbarkeit - das oberste Gericht, der EuGH, wird von der Executive auf nur wenige Jahre gewählt.

    * Die EU maßt sich eine übergeordnete Staatlichkeit an, die in keinster Weise völkerrechtlich legitimmiert ist.

    * Sie stellt sich selbst über die nationalen Verfassungen - zumindest aus Sicht des Deutschen GG ist dieses Treiben verfassungsfeindlich.

    * Die Grundrechte snd nicht geschützt - der Rat kann diese praktisch jederzeit, zB. zur Niederschlagung von Unruhen aufheben und sogar die Todesstrafe verhängen.

     

    Man sollte sich einmal die Texte genauer durchlesen. Dann sollten schnell alle Alarmglocken schellen !

     

     

    Gruß

  • HP
    Hartmut Pilch

    "Vermeintliches Demokratiedefizit" ist eine lustige Formulierung. Europäische Gesetze werden im wesentlichen von Ministerialbeamten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und dann hinterher gegenüber einem nationalen Parlament, welches sie umsetzen muss, achselzuckend als Sachzwang aus Brüssel präsentiert, für den andere verantwortlich sind. Wer, weiß niemand, und es wird regelmäßig das Gegenteil von dem durchgesetzt, was der Bundestag (vielleicht in bewusst augenwischerischer Absicht) vorgegeben hat. Roman Herzog sagte, sehr vorsichtig, dass Deutschland aufgrund dieses "Spiels mit Banden" nur noch eingeschränkt als parlamentarische Demokratie zu bezeichnen sei. Der Lissabonner Vertrag verlagert noch mehr Kompetenz nach Brüssel und stärkt vor allem den Ministerrat und den Europäischen Gerichtshof. Das Volk und der Bundestag bekommen nur Scheinrechte zugesprochen, und das EU-Parlament wird nur in soweit mächtiger, wie die EU insgesamt mächtiger wird. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht andere der Böswilligkeit bezichtigen.

  • F
    Fatman

    "Denkbar ist aber auch, dass Karlsruhe einfach möglichst schnell die Klagen erledigen und ablehnen will - damit Köhler den Vertrag bald ratifizieren und Deutschland dem EU-Projekt neuen Schwung geben kann."

     

    Rechtsstaat oder Willkürrecht?

    Mit welcher Selbstverständlichkeit diese Möglichkeiten in Medien veröffentlich werden sollte genug zu denken und zu handeln geben.

  • EW
    Enrico Weigelt, metux IT service

    Die EU im Zusammenhang mit Demokratie zu nennen, grenzt eigentlich schon an Perversion !

     

    Es gibt in der EU keine Gewaltenteilung:

    * Richtlinien (die im Staatsrechtlichen Sinne keine Gesetze sind), werden fast ausschließlich durch die Executive beschlossen

    * Das sogenannte Parlament ist de facto kein Parlament - weder wird es in einer gleichen Wahl gewählt, noch hat es die legislative Gewalt - es kann allenfalls gelegentlich mitbestimmen, wenn sich die Executive nicht einig ist.

    * Es gibt *keine* unabhängige Gerichtsbarkeit - das oberste Gericht, der EuGH, wird von der Executive auf nur wenige Jahre gewählt.

    * Die EU maßt sich eine übergeordnete Staatlichkeit an, die in keinster Weise völkerrechtlich legitimmiert ist.

    * Sie stellt sich selbst über die nationalen Verfassungen - zumindest aus Sicht des Deutschen GG ist dieses Treiben verfassungsfeindlich.

    * Die Grundrechte snd nicht geschützt - der Rat kann diese praktisch jederzeit, zB. zur Niederschlagung von Unruhen aufheben und sogar die Todesstrafe verhängen.

     

    Man sollte sich einmal die Texte genauer durchlesen. Dann sollten schnell alle Alarmglocken schellen !

     

     

    Gruß

  • HP
    Hartmut Pilch

    "Vermeintliches Demokratiedefizit" ist eine lustige Formulierung. Europäische Gesetze werden im wesentlichen von Ministerialbeamten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und dann hinterher gegenüber einem nationalen Parlament, welches sie umsetzen muss, achselzuckend als Sachzwang aus Brüssel präsentiert, für den andere verantwortlich sind. Wer, weiß niemand, und es wird regelmäßig das Gegenteil von dem durchgesetzt, was der Bundestag (vielleicht in bewusst augenwischerischer Absicht) vorgegeben hat. Roman Herzog sagte, sehr vorsichtig, dass Deutschland aufgrund dieses "Spiels mit Banden" nur noch eingeschränkt als parlamentarische Demokratie zu bezeichnen sei. Der Lissabonner Vertrag verlagert noch mehr Kompetenz nach Brüssel und stärkt vor allem den Ministerrat und den Europäischen Gerichtshof. Das Volk und der Bundestag bekommen nur Scheinrechte zugesprochen, und das EU-Parlament wird nur in soweit mächtiger, wie die EU insgesamt mächtiger wird. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht andere der Böswilligkeit bezichtigen.

  • F
    Fatman

    "Denkbar ist aber auch, dass Karlsruhe einfach möglichst schnell die Klagen erledigen und ablehnen will - damit Köhler den Vertrag bald ratifizieren und Deutschland dem EU-Projekt neuen Schwung geben kann."

     

    Rechtsstaat oder Willkürrecht?

    Mit welcher Selbstverständlichkeit diese Möglichkeiten in Medien veröffentlich werden sollte genug zu denken und zu handeln geben.

  • EW
    Enrico Weigelt, metux IT service

    Die EU im Zusammenhang mit Demokratie zu nennen, grenzt eigentlich schon an Perversion !

     

    Es gibt in der EU keine Gewaltenteilung:

    * Richtlinien (die im Staatsrechtlichen Sinne keine Gesetze sind), werden fast ausschließlich durch die Executive beschlossen

    * Das sogenannte Parlament ist de facto kein Parlament - weder wird es in einer gleichen Wahl gewählt, noch hat es die legislative Gewalt - es kann allenfalls gelegentlich mitbestimmen, wenn sich die Executive nicht einig ist.

    * Es gibt *keine* unabhängige Gerichtsbarkeit - das oberste Gericht, der EuGH, wird von der Executive auf nur wenige Jahre gewählt.

    * Die EU maßt sich eine übergeordnete Staatlichkeit an, die in keinster Weise völkerrechtlich legitimmiert ist.

    * Sie stellt sich selbst über die nationalen Verfassungen - zumindest aus Sicht des Deutschen GG ist dieses Treiben verfassungsfeindlich.

    * Die Grundrechte snd nicht geschützt - der Rat kann diese praktisch jederzeit, zB. zur Niederschlagung von Unruhen aufheben und sogar die Todesstrafe verhängen.

     

    Man sollte sich einmal die Texte genauer durchlesen. Dann sollten schnell alle Alarmglocken schellen !

     

     

    Gruß

  • HP
    Hartmut Pilch

    "Vermeintliches Demokratiedefizit" ist eine lustige Formulierung. Europäische Gesetze werden im wesentlichen von Ministerialbeamten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und dann hinterher gegenüber einem nationalen Parlament, welches sie umsetzen muss, achselzuckend als Sachzwang aus Brüssel präsentiert, für den andere verantwortlich sind. Wer, weiß niemand, und es wird regelmäßig das Gegenteil von dem durchgesetzt, was der Bundestag (vielleicht in bewusst augenwischerischer Absicht) vorgegeben hat. Roman Herzog sagte, sehr vorsichtig, dass Deutschland aufgrund dieses "Spiels mit Banden" nur noch eingeschränkt als parlamentarische Demokratie zu bezeichnen sei. Der Lissabonner Vertrag verlagert noch mehr Kompetenz nach Brüssel und stärkt vor allem den Ministerrat und den Europäischen Gerichtshof. Das Volk und der Bundestag bekommen nur Scheinrechte zugesprochen, und das EU-Parlament wird nur in soweit mächtiger, wie die EU insgesamt mächtiger wird. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht andere der Böswilligkeit bezichtigen.

  • F
    Fatman

    "Denkbar ist aber auch, dass Karlsruhe einfach möglichst schnell die Klagen erledigen und ablehnen will - damit Köhler den Vertrag bald ratifizieren und Deutschland dem EU-Projekt neuen Schwung geben kann."

     

    Rechtsstaat oder Willkürrecht?

    Mit welcher Selbstverständlichkeit diese Möglichkeiten in Medien veröffentlich werden sollte genug zu denken und zu handeln geben.