Die Vorwürfe gegen den Bischof werden immer schwerer. Laut „SZ“ soll er Geld aus einer sozialen Stiftung entnommen haben, um hohe Baukosten zu verschleiern.
Bischöfe sollen in der teuren Limburger Residenz künftig nicht wohnen. Nach „Spiegel“-Berichten wird über eine Nachnutzung diskutiert – auch ein Flüchtlingsheim ist denkbar.
Der Limburger Bischof ist suspendiert. Ein mildes Urteil, über das man nur den Kopf schütteln kann. Und doch ist es eine zutiefst katholische Entscheidung.
Die Prüfkommission der Deutschen Bischofskonferenz schaut sich die Kasse von Tebartz-van Elst an. Der wartet auf eine Papst-Audienz, Erzbischof Zollitsch war schon dort.
Das Problem des Tebatz-van Elst ist sein Selbstverständnis. Nach weltlichen Maßstäben mag er „psychisch krank“ sein – nach seinen eigenen eher „besessen“.
Nach der Kostenexplosion beim Bau der Limburger Bischofsresidenz wird die Kritik an Bischof Tebartz-van Elst heftiger. Entlassen kann ihn nur der Papst.