Liebig 14: Zu viele Zweifel an den Zeugen
Mehr als drei Jahre nach der Räumung des Friedrichshainer Hausprojekts sind alle sechs Angeklagten freigesprochen worden.
Nach 33 Verhandlungstagen steht das Urteil: Alle im Prozess um die „Liebig-Randale“ Angeklagten werden freigesprochen. „Hier kann niemand guten Gewissens verurteilt werden“, sagte Richter Lebrecht Staupe in seiner Urteilsbegründung am Mittwoch; dafür habe es zu viele „Fehlerquellen und Zweifel“ gegeben.
Den sechs Angeklagten war Landfriedensbruch vorgeworfen worden, ihre Verfahren wurden am Amtsgericht Tiergarten gemeinsam geführt. Zwei Polizistinnen hatten angegeben, die sechs im Rahmen der Demo nach der Räumung des Hausprojekts „Liebig14“ bei Straftaten beobachtet zu haben. Nach der umstrittenen Räumung am 2. Februar 2011, die von der Polizei mit einem Großaufgebot durchgeführt wurde, zog eine Demonstration mit mehreren Tausend TeilnehmerInnen durch den Friedrichshainer Kiez; anschließend randalierten einzelne Gruppen bis in die Nacht. Von einem „Millionenschaden“ war später die Rede.
Die sechs Angeklagten wurden an diesem Abend festgenommen, den beiden Polizistinnen, die die Demonstration in Zivil beobachtet hatten, vorgeführt und von diesen als mutmaßliche Straftäter identifiziert. Bei einem „dynamisch ausgeführten Wurf mit flacher Wurfparabel“ gegen das Fenster einer Sparkassenfiliale etwa soll einer der Angeklagten beobachtet worden sein.
Im Laufe des Verfahren wurden jedoch Zweifel an den Zeugenaussagen deutlich: Ein Gutachter wies auf die schwierigen Wahrnehmungsbedingungen an diesem Abend hin. Die Beschreibung der Verdächtigen erschöpfte sich zudem in Merkmalen wie „dunkle Kleidung“ oder „Tuch über Mund und Nase“.
Die Aussagen der Beamtinnen waren außerdem in zweifacher, für PolizeizeugInnen nicht untypische Art auffällig: Zum einen ähnelten sich die beiden Protokolle, obgleich getrennt aufgenommen, bis ins Detail – selbst bekannte linke Demorufe wurden auf die exakt gleiche Art falsch wiedergegeben. Zu glauben, dass die PolizistInnen sich hier nicht abgesprochen hätten, hielt Verteidiger Sven Lindemann für „völlig lebensfremd“.
Zum anderen korrigierten die Polizistinnen ihre Aussagen nachträglich ausgerechnet an der einzigen wirklich präzisen Stelle: An seinen „Adidas Samba“-Turnschuhen hätten sie einen Angeklagten erkannt, hieß es zunächst. Als sich herausstellte, dass der Angeklagte diese Schuhe nicht getragen hatte, wurde die Aussage nachgebessert: An die Schuhmarke konnten sich die Polizistinnen nun nicht mehr erinnern.
„Deutschland sucht den Superzeugen“ hätte das Motto dieses Prozesses lauten können, sagte Lindemann in seinem Plädoyer. Dass die Polizistinnen im Chaos dieses Abends sechs Straftäter beobachten, verfolgen, verhaften und anschließend zweifelsfrei identifizieren konnten, hielt er für sehr unwahrscheinlich. Dennoch sei es nur durch gemeinsame Arbeit der insgesamt 12 Verteidiger, den Beitrag des Gutachters sowie die „Aufgeschlossenheit des Richters, einen Gutachter zuzulassen“, gelungen, die Schwächen der Zeugenaussagen aufzudecken. „Polizeizeugen sind üblicherweise Zeugen erster Klasse, denen uneingeschränkt Glauben geschenkt wird“, kritisierte Lindemann.
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